Frage: Arbeitslos im Mutterschutz

hallo, mein befristeter arbeitsvertrag läuft am 31.03.2010 aus und ich geh 2 wochen später (16.04.2010) in Mutterschutz. wer bezahlt dann das mutterschaftsgeld? trotzdem die krankenkasse? und wer bezahlt dann die 67% die normalerweise der arbeitgeber zahlt, wenn man keinen arbeitgeber mehr hat? lg

Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 15:36



Antwort auf: Arbeitslos im Mutterschutz

Hallo, Sie müssen Sie von dem Tag nachd em Ende des Arbeitsvertrages bis zum Ende des Mutterschutzes beim AA melden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2010



Antwort auf: Arbeitslos im Mutterschutz

Hallo Da Dein Vertrag zwei Wochen vor Beginn des Mutterschutzes endet wirst Du nur das Geld der Kasse erhalten. Der AG zahlt ja normalerweise die Differenz, weil Du angestellt bist, aber nicht mehr arbeiten darfst. Hast Du keinen Arbeitgeber, dann sind es die 13 Euro am Tag und das war es. Plus eben das, von dem Du ab Arbeistslosigkeit lebst.

Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 19:46



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