Sehr geehrte Frau Bader, da ich nichts wirklich passendes in den bereits gestellten Fragen gefunden habe, möchte ich selbst eine Frage stellen. Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit. Vor dieser war ich als Fachdienst in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung tätig. Diese Tätigkeit würde ich auch nach meiner Elternzeit wieder aufnehmen. Seit Beschäftigungsbeginn bei diesem Arbeitgeber (01.09.2012) bis zum Beschäftigungsverbot im Mai 2016 habe ich meine Dienstpläne immer selbst geschrieben und somit meine Dienstzeiten auch selbst festgelegt. Ich habe durchschnittlich Mo, Di und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und jeden zweiten Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr gearbeitet. Eine feste Arbeitszeit wurde niemals in einem Arbeitsvertrag festgelegt. Hier steht nur etwas von Vertrauensarbeitszeit. Die genannten Arbeitszeiten wurden in all den 4 Jahren niemals beanstandet bzw. von meinem Vorgesetzten verändert. Nun soll ich nach der Elternzeit wie folgt arbeiten: Mo 9 Uhr bis 13 Uhr, Di 13 Uhr bis 18 Uhr (zur Not 12 Uhr bis 17 Uhr) Mi 9 Uhr bis 13.30 Uhr Do 13 Uhr bis 18 Uhr (zur Not 12 Uhr bis 18 Uhr) Diese Arbeitszeiten kann ich aufgrund der möglichen Betreuungszeiten meiner Kinder nicht leisten. Ich habe eine Fahrzeit von 45 Minuten. Zudem arbeitet mein Mann im Wechselschichtsystem eine Woche von 5.30 Uhr bis 14.30 Uhr und in der anderen von 11.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Großeltern gibt es nicht. All dies war meinem Arbeitgeber zu Beschäftigungsbeginn bekannt und wurde damals auch besprochen. So auch der Mittwochs als Nachmittagstag. Hier kann eine Tante die Kindern in gewissem Umfang betreuen. An diesem soll ich nun komplett vormittags arbeiten. Wirklich veränderte dienstliche Belange haben sich nicht ergeben. Ich würde weiterhin die gleichen Bewohner in der gleichen Anzahl betreuen. Mein Arbeitgeber argumentiert, dass sich hiervon nur wenige am Vormittag im Haus befinden. Diese Anzahl war jedoch auch vor der Elternzeit genau gleich. Ich hatte meinem Arbeitgeber nun folgende Dienstzeiten, welche mit den Betreuungsmöglichkeiten und dem Dienst meines Mannes kompatibel wären, vorgeschlagen Woche 1 Mo 9 Uhr bis 14.15 Di 9.30 Uhr bis 14.45 Uhr Mi 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr Do 10.15 Uhr bis 14.30 Uhr Woche 2 Mo 9 Uhr bis 14.15 Uhr Di 9.15 Uhr bis 14.30 Uhr Mi 11.00 Uhr bis 15.30 Uhr Do 9.00 Uhr bis 14.15 Uhr. Hierauf wurde mir gesagt, ich solle die Zeiten des Arbeitgebers nochmals überdenken. Sollten diese nicht im mein Familiensystem passen, wurde mir unter der Hand nahegelegt, doch bitte rechtzeitig zu kündigen. Nach sehr viel Text nun die entscheidenden Fragen: Darf mein Arbeitgeber dies so festlegen? Ich hatte bei Ihnen bei einer ähnlichen Frage etw. von einem Gewohnheitsrecht gelesen. Und wie kann ich weiter vorgehen? Einen Betriebsrat gibt es zwar, dieser ist jedoch relativ neu gegründet und weiß nicht, ob er für mich in der Elternzeit zuständig ist bzw. überhaupt tätig werden darf. Vielen Dank für Ihre Antwort bzw. Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen MJFlummi
von MJFlummi am 07.08.2018, 20:00