Hallo Frau Bader,
ich bin Vater im Erziehungsurlaub und habe die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, allerdings nicht bei meinem eigentlichen Arbeitgeber.
Dass ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten muss, ist mir klar. Aber in welcher Form kann ich bei dem zweiten Arbeitgeber arbeiten, und was ist am sinnvollsten. Auf meiner Lohnsteuerkarte ? Auf einer zweiten Lohnsteuerkarte ? Oder vielleicht sogar mit Gewerbeschein ?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
MfG MarkusBOH
Mitglied inaktiv - 30.12.2003, 19:41
Antwort auf:
Arbeiten im Erziehungsurlaub
Hallo,
bis zu 30 Std die Woche ist zulässig. Was am günstigsten ist hängt vom Umfag ab. Selbstständig ist am einer betimmten Anzahl von Std. schlecht, dann gibt es keine unentgeltliche KK mehr, man muss sich also selber versichern. Und dann lohnt es sich kaum. Angestellt darf man bis 400 EUR arbeiten, danach wird es (auch bei selbst.) auf das EG angerechnet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2004
Antwort auf:
Arbeiten im Erziehungsurlaub
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie schreiben, dass man bis 400€ arbeiten darf, danach wird es auf das Erziehungsgeld angerechnet. Wir bekommen aber kein Erziehungsgeld, da das Gehalt meiner Frau zu hoch ist. Hat denn ein höheres Einkommen als 400€ noch andere Konsequenzen oder nur auf das Erziehungsgeld ?
Wichtig ist für mich auch die Frage, ob es sinnvoller ist, für die Teilzeitarbeit meine erste Lohnsteuerkarte von meinem Arbeitgeber zurückzuholen oder eine zweite Karte zu beantragen.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
MfG MarkusBOH
Mitglied inaktiv - 04.01.2004, 16:27