Frage: ABR zurückbekommen?

Sehr geehrte Frau Bader, Wie der Titel schon sagt geht es um das ABR .. bzw um die elterliche Sorge. Und zwar um die Geschichte kurz zu erzählen, mein Freund und ich (beide 19 Jahre alt) haben einen 1-Jährigen Sohn. Wir haben uns beide vor 2 Jahren in einer Suchteinrichtung kennen und lieben gelernt... letztes Jahr im März kann unser kleiner Schatz zur Welt, ich habe in einer MuKi Einrichtung gelebt mit unserem Sohn und mein Freund war jeden Tag und Nacht bei uns, ich bin dort rausgeflogen da WIR BEIDE rückfällig waren auf THC. Dann fing das ganze an die Jugendamtsfrau hatte von Anfang an Unrecht gehandelt... mein Freund lebte nämlich zu der Zeit in einem BEW und die Frau vom Jugendamt hatte ihn aus seinem BEW rausgeholt um ihn mit dem kleinen unterzubringen und sie hatte mich auf die Straße gesetzt. Erst kam ich in dieser Einrichtung wo mein Freund und unser Sohn untergebracht wurden mit unter. ( ich würde dort nur geduldet) dann musste ich mir eine Entgiftung suchen ... unsere alte Einrichtung meinte zu mir ich könne die Entgiftung für 14 Tage dort machen (der Kontakt zu unseren alten Betreuern war sehr gut und wir besuchten die auch regelmäßig) als ich da war fing das ganze Theater an ... die Frau vom Jugendamt akzeptierte das nicht das ich dort meine Entgiftung machte.. und sie musste auch nicht zahlen das war von Anfang klar das hatte der Träger von sich aus kostenfrei gemacht .. und mein Freund erzählte beim Jugendamt ich hätte ihm gedroht ich würde ihn unserem Sohn wegnehmen wollen.. Ein Tag später kamen die Betreuer auf mich zu und meinten die Frau vom Jugendamt hätte angerufen und mir eine Kontaktsperre zu Unserem sohn gegeben.. um dazu noch kurz was zu sagen,. Mein Freund und ich hatten oft Streitigkeiten. Nach der Sache waren wir getrennt.. so und irgendwann erfuhr ich es gäbe ein Gerichtsverfahren wegen des ABR ... ich suchte mir einen Anwalt.. alles gut soweit. Dann war die Gerichtsverhandlung und es wurde beschlossen unser gemeinsamer Sohn solle erstmal bei dem Vater bleiben so wie es ist bis ich was eigenes habe. Ich durfte ihn 2-3 mal wöchentlich sehen. Mein Freund und ich trafen uns 2 rage nach der Geruchtsverhandlung und sprachen uns aus und kamen wieder zusammen.. so und dadurch habe ich unseren Sohn wieder jeden Tag gesehen .. allerdings war die Gerichtsverhandlung letztes Jahr im September. Nun wollte ich fragen: 1. In dem Brief wo die gesamte Gerichtsverhandlung zusammengefasst wurde steht "Wegen elterlicher sorge" ... aber mir wurde ja gesagt es ginge um das ABR .. was heißt das und was habe ich alles nicht mehr? Und meine 2. Frage ist wie bekomme ich es wieder zurück? Wir sind ja seit mehreren Monaten wieder zusammen ..? Was muss ich / müssen wir dafür tun? vielen Dank im voraus schon mal!

von Xanonyym am 02.04.2019, 19:06



Antwort auf: ABR zurückbekommen?

Hallo, ABR ist ein Teil der elterl. Sorge was im Beschluss steht, weiß ich nicht. Gehen Sie in regelmäßigen Abständen zum Hausarzt und lassen Sie Blut/ Urin untersuchen auf Drogen - wenn es längere Zeit clean ist, können sie es noch einmal versuchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.04.2019