Liebe Frau Bader, im September werde ich Mutter und ich habe vor, 1 Jahr Elternzeit zu beantragen. Laut meiner Berechnung steht mir ein Elterngeld von 1065 Euro zu. Da mein Freund erst im März 2015 sein Studium abschließen wird und wir nicht wissen wann mit einer Festanstellung seinerseits zu rechnen ist, überlege ich, währen der Elternzeit einen 400 Euro JOb anzunehem (Übersetzungen oder auch Gastronomie). Ist dies während dem Bezug von Elterngeld generell erlaubt? Und wie würde sich das mit dem EG verhalten? Und würde es sich überhaupt lohnen? Würden uns andere finanzielle Unterstützungen zustehen zb Wohngeld? Danke vielmals & Vgr Katharina
von katharinastoer am 08.05.2014, 10:11