Hallo Frau Bader,
unser Sohn wurde im Oktober 2006 geboren und da mein Mann die 30.000 Euro knapp überschreitet, bekommen wir für ihn kein Erziehungsgeld.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt (möchte ihn evtl. auf 3 Jahre verlängern)und da mich mein derzeitiger Arbeitgeber nicht auf 400 Euro Basis beschäftigen will, hätte ich die Möglichkeit, bei meiner Schwiegermutter in einem Kleinbetrieb auf 400 Euro Basis zu arbeiten.
Muss mein Arbeitgeber dies genehmigen bzw. muss ich ihn darüber informieren?
Weiteres stellt sich uns die Frage, ob dieser 400 Euro Job Auswirkungen z.B. auf das neue Elterngeld hätte, falls wir ein 2. Baby bekämen, ehe mein Mutterschutz abgelaufen ist. Oder ob in diesem Fall weiterhin mein "altes" Netto als Bewertungsgrundlage herangezogen werden würde.
Zuletzt noch eine Frage zu meier alten Arbeitsstelle.
Unsere Gehälter wurden nach Lohngruppen bewertet und als Sachbearbeiterin (Vollzeit) hatte ich Lohngruppe 4. Wenn ich nach Ablauf des Mutterschutzes in meine alte Firma zunächst halbtags zurückkehre, habe ich dann Anspruch auf eine Stelle, die gemäß meiner bisherigen Gehaltsgruppe entlohnt wird, oder kann mein AG mich einfach in Gehaltsgruppe 2 zurückstufen, z.B. mit der Begründung, dass ich keine Projektarbeit durchführen kann.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!
C.S.
Mitglied inaktiv - 04.03.2007, 19:50
Antwort auf:
400 Euro Job im Mutterschutz und 2. Baby
Hallo,
1. Einer andere Tätigkeit muss der AG zustimmen
2. Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel 1:
Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel 2:
Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2007