Frage: 3.elternjahr

das mit dem 3. jahr wusste ich nicht. gibt es eine frist das es man es beantragen muß? mein 2. läuft am 25.1 aus kann ich es denn jetzt noch nachträglich beantragen?wenn ja, wo kann ich das tun? danke sandra

Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 19:58



Antwort auf: 3.elternjahr

Hallo, man muss sich von Anfang an verbindlich festlegen. Aber reden Sie mit dem Arbeitgeber und beantragen Sie es baldmöglichst schriftlich. Einen Anspruch gibt es nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2004