Frage: 2136

guten tag frau bader. wir haben zwei kleine töchter 2 1/2 und 1/2 jahr alt. allerdings sind wir noch nicht fertig mit unserer kinderplanung. wir hätten gerne 4 kinder. jetzt bin ich noch im erziehungsurlaub und wir hoffen bald wieder schwanger zu werden( habe das ok vom doc ) .wie ist das nach dem vierten kind ist meine alte cheffin da immernoch verpflichtet mich einzustellen ? und wenn ja dann doch nur zu den alten konditionen also vollzeit oder? wenn das bei mir aber nicht möglich ist müsste sie mich dann kündigen? und ich gelte dann als arbeitslos? oder läuft diese verpflichtung irgendwann ab das sie mich wieder einstellen muss?? desweiteren würde ich gerne wissen ob bei den folgenden kindern alles genauso bleibt wie jetzt das heisst erziehungsgeld mutterschaftsgeld usw.? danke im vorraus für ihre antworten. gruß kern

Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 14:06



Antwort auf: 2136

Hallo, Sie können unbegrenzt EZ bei unbegrenzter Kinderzahl nehmen. Bei vier Kindern also insgesamt bis höchstens 12 Jahre. Danach besteht ein Anspruch auf den alten ARbeitsplatz bzw. TZ, je nach Grösse des Betriebes. In der SS und im EU kann man nicht gekündigt werden. EG und KG bleiben, beim EG sinken sogar die Einkommensgrenzen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2005



Antwort auf: 2136

meine tochter hatte sich an der tastatur ausgelassen ;O9

Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 14:08