Frage: § 20 BRAGO

Gilt der § 20 BRAGO eigentlich noch? da gibt's doch jetzt sowohl ein neues Gesetz (RVG) als auch ein aktuelles Urteil vom BVerfG ... Nur mal so hereingeworden, die Frage.

Mitglied inaktiv - 20.08.2004, 19:54



Antwort auf: § 20 BRAGO

Die BRAGO ist durch die neue Gebührenverordnung RVZ (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ersetzt worden. § 20 BRAGO existiert somit nicht mehr, sowohl kann man sich noch anwaltlich beraten lassen, allerdings lt. Gebühren der neuen RVZ. Gruß Daniela

Mitglied inaktiv - 21.08.2004, 12:08



Antwort auf: § 20 BRAGO

Ok, danke. Und das Urteil vom Verfassungsgericht? Soweit ich verstanden habe, darf jetzt auch kostenlos beraten werden, im Einzelfall. Stimmt das?

Mitglied inaktiv - 21.08.2004, 13:24



Antwort auf: § 20 BRAGO

Ich kenne dieses Urteil nicht. Sicherlich gibt es Einzelfälle, die einer kostenlosen Beratung bedürfen. Nur wer sollte das sein? Sozialhilfeempfänger erhalten einen Beratungsschein. Sag mir, welche Dienstleistung wohl ohne Entgelt erfolgt? Wer arbeitet heute noch umsonst? Etwa Du? ;-))

Mitglied inaktiv - 22.08.2004, 20:06