Sehr geehrte Frau Höfer, Ich arbeite in einer Wohngemeinschaft mit Menschen, die eine geistige Behinderung haben. Ein Bewohner zeigt seit heute deutliche Anzeichen von Krätze. Morgen bin ich im Dienst und werde ihn zum Hautarzt begleizen, der sich den Ausschlag ansehen wird. Ich bin im vierten Monat schwanger und unsicher, ob es nicht Sinn macht, zu Hause zu bleiben, bis geklärt ist, ob es sich tatsächlich um Krätze handelt. Ich habe gelesen, dass die Mittel gegen Krätze nur eingeschränkt für schwangere Frauen geeignet sind. Ich müsste im Fall einer Infektion des Bewohner ja nicht unbedingt aktiv mithelfen, die befallenen Polster, Textilien, Teppiche, Kleidungsstücke zu reinigeb. Kann ich mich durch benutzen derselben Couch oder das Anfassen von Gegenständen, die er angefasst hat, nachdem er sich gekratzt hat, infizieren? Danke, Toni