Hallo Herr Dr.
meine kleine Tochter (2,5 Jahre) ist ein sehr lebendiges, charakterstarkes Kind. Wenn sie was will, dann schreit sie solange, bis sie es bekommt. Mein Mann und ich lassen das aber nicht unbedingt durchgehen. Wir können nicht zulassen, das sie, wenn sie schreit und uns befiehlt, es dann so machen wie sie es will. Wir versuchen mit sehr viel Geduld und Ruhe darauf zu reagieren, aber nicht nachzugeben, wenn es einfach etwas ist, was nicht geht. Jetzt ist aber noch was neues dazu gekommen, z.B. erlaubt sie meinem Mann nicht sie aus dem Auto zu holen, nein, das muß die Mama machen oder nur die Mama muß ihr zu trinken geben. Es gibt aber auch manche Sachen die darf nur der Papa und da schreit sie, wenn ich das mache. Wie sollen wir da reagieren? Mein Mann regt sich darüber ziemlich auf, wenn sie absolut nur nach mir schreit und er nichts machen kann. Sollen wir ihr diesen wunsch erfüllen oder versucht sie uns gegenseitig auszustechen? Das geht schon lange so. Ist anstrengend.
Mitglied inaktiv - 07.09.2009, 11:33
Antwort auf:
Wie verhalten?
Stichwort: Machtbedürfnisse bei Kindern
Hallo, was Ihre Tochter da übt, ist Bestimmungsmacht. Macht zu haben ist ein wichtiges positives Attribut, das heißt Kinder generell bewerten sich danach, wieviel Macht sie über sich selbst haben. Je größer diese Macht, desto stärker das Selbstbewusstsein und umgekehrt.
Die Gemeinschaft kann diese Macht nicht immer zulassen, was für die Familie und die Eltern bedeutet, dass abzuwägen ist, ob dem Kind die gewünschte Macht gegeben werden kann oder nicht. Das Regelprinzip "erledigt" das Problem, das leicht zum Konflikt führt, damit, dass die Regel gemeinsam von Eltern und Kind entwickelt wird und von beiden Seiten eingehalten wird. Dadurch sind die Eltern auch in den Augen ihres Kindes berechtigt, sich um der Regel willen durchzusetzen. Starres Grenzen setzen dagegen bricht die Macht und "korrumpiert" das Kind in seinen grundsätzlich richtigen Ansichten. Entsprechend negativ fällt das Selbstbewusstsein aus.
So ist es im Einzelfall immer eine schnelle Abwägung, was an Bestimmung seutens der Eltern zulässig ist und was zu starke Fremdbestimmung darstellt. die Entscheidungsmacht bleibt natürlich bei den Eltern, aber sie müssen behutsam damit umgehen. Das Prinzip, dem Kind den Willen zu brechen, um zu zeigen, wer hier das Sagen hat, ist autoritär und untergräbt das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Es bleibt Ihnen also nicht anderes übrig als von Fall zu Fall zu entscheiden. Und es wird Fälle geben, das müssen Sie sich durchsetzen. Aber dafür gibt es dann auch Begründungen, die Sie in einfachen Worten auch erklären sollten. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 10.09.2009