Frage: Wechselmodell

Lieber Herr Dr. Posth, mein M und ich haben uns scheiden lassen. Wir leben seit Nov getrennt. Wir haben einen S. im Alter von 25 M. Ich würde sehr gerne Ihren Rat bezgl. der Betreuungsform erhalten. Was halten Sie von einem Wechselmodell? Mein M. würde unseren S. am liebsten zu gleichen Teilen bei sich haben. Ich halte das nicht für eine gute Idee, denn ich finde, dass ein Kind einen Lebensmittelpunkt braucht. S. hat sehr gute Beziehung zum V. Ich bin dennoch Hauptbezugsperson. Was wäre das Beste für das Kind? Wie sollte eine geeignete Betreuung aussehen? Schlafen beim V? Ganzes WE? 2x in der Woche? Sofort oder langsam? Gibt es brauchbare Studien/ Literatur (Sünderhauf?) über Wechselmodelle? Ich bin über Ihre Hilfe sehr dankbar!

von schreihals am 25.11.2013, 07:09



Antwort auf: Wechselmodell

Hallo, grundsätzlich ist es natürlich gut, wenn das oder die Kinder auch nach der Scheidung weiter viel Kontakt zu ihrem Vater haben. Wenn also die Beziehung stimmt, sollte dem nichts im Wege stehen. Aber wie man sich da zeitlich unter Ex-Partnern einigt, dazu gibt es keine klaren Vorgaben. Das heißt im einen Fall ist eine solche paritätische Zeitaufteilung das richtige, in einem anderen Fall genügt vielleicht nur die übliche Besuchszeit. Wo die Kinder dabei ihren Lebensmittelpunkt ansiedeln, ist ebenso wenig vorauszubestimmen. In der Regel empfinden die Kinder ihn aber bei der Mutter. Das hängt nicht nur dem Zeitfaktor des Aufenthalts zusammen, sondern vor allem mit der Tatsache, dass die Mutter immer prmäre Bindungsperson bleibt. Interessant ist aber, dass es in der Pubertät dann häufiger ein Ausziehen bei der Mutter und Einziehen beim Vater gibt. Am besten, Sie versuchen einfach mal eine Regelung, die die zeitlichen Möglichkeiten beider Eltern berücksichtigt und sinnvol und praktikabel ist. Denn meist scheitern solche Modelle eines Tages an der Unmöglichkeit der Durchführung. Wen Ihr Sohn sich von seinem Vater ins Bett bringen lässt und nachts von ihm trösten, falls nötig, dann sollte Ihr Sohn auch bei ihm schlafen dürfen. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 26.11.2013