Frage: Verwöhnung/Fürsorge

Guten Tag, ich würde gern mal wissen, wo der Unterschied bzw die Grenze ist zwischen Fürsorge, Verwöhnung und Überbehütung. Kann man das so ganz pauschal sagen?

von pitt_broetchen am 24.09.2012, 07:54



Antwort auf: Verwöhnung/Fürsorge

Hallo, ja, das kann man. Fürsorge ist die Pflicht der Eltern, das Wohl ihres Kindes über ihre eigenen Bedürfnisse zu stellen. Diese Fürsorge ist inzwischen sogar gesetzlich verankert (BGB §1631, verbunden mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung). Verwöhnung ist die Vorwegnahme des kindlichen Bedrüfnisses oder seines Wunsches ohne wirkliche Notwendigkeit der Befriedigung. Anders gesagt: besteht ein dringedes kindliches Bedürfnis, das befriedigt werden muss, nicht zuletzt um der Fürsorgepflicht willen, dann gibt es kein Verwöhnen. Verwöhnen fängt bei der nutzlosen Befriedigung an, wobei die Grenzen, wann das sein soll, von Eltern sicher unterschiedlich gesehen werden. Ein ganz objektive Grenze gibt es da nicht. Überbehütung nimmt dem Kind seinen berechtigten Anspruch auf Selbstbestimmung und Selbstentfaltung grundsätzlich weg. Befriedigt wird allein das überzogene Bedürfnis der Eltern, ihre Angst und Besorgnis um das Kind klein zu halten. Es wird also elterlicher Anspruch erfüllt und nicht kindlicher. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 26.09.2012