Herzlichen Dank für ihre Arbeit und ihre Bücher!!!
Es geht um meine Tochter (5) Nie weinen gelassen, Tragekind, Familienbett, erschwerte Loslösung (Eltern hatten im 2. Lj schwere Krise wodurch Vater als Loslösungvorbild nicht z Verfügung stand und wir auch noch ins Langzeitstillen- 21/2 J -gerutscht sind) Mit 31/2 freiwillig vom Familienbett ins eigene Zimmer gezogen - kurz nach 4. Geb. kam Bruder zur Wellt - seit dem wieder im Familienbett; der ist nun 10Mo und Tochter (liebt Bruder - aber auch Eifersucht trotz sehr einfühlsamen Vorbereitung auf Baby, Einbindung in Versorgung und Zeit mit ihr alleine - anfangs sog. Überlaufenkopresis) schafft den Sprung ins eigene Zimmer nicht (wir reden drüber "du bist nun ja auch schon ein Vorschulkind" aber sie ist nicht bereit). Ich möchte sie nicht "raus stoßen" - zumal der Kleine noch eine Zeit bei uns bleiben wird - aber weiß auch nicht wie lange ich ihr das noch zugestehen darf bzw. wie ich sie motivieren kann.
von
marion77
am 19.09.2011, 05:04
Antwort auf:
Seit Geschwisterchen wieder im Familienbett wie lange kann man ihr das zugestehen?
Hallo, die erschwerte Loslösung wirkt vermutlich noch etwas nach. Wie ist denn jetzt das Vater-Tochter-Verhältnis? Vielleicht gäbe es über diese Loslösungsbeziehung eines Weg ins eigene Zmmer. Das ginge so, dass der Vater ganz speziell noch einmal ein liebevolles Einschlafritual übernimmt und durch Vorlesen, oder Erzählen oder gemeinsam schöne Musik hören das eigene Zimmer attraktiv macht. Sie könnten Ihrer Tochter auch in Aussicht stellen, dass ihr kleiner Bruder, wenn er ins 2. Lebensjahr kommt, bei ihr im Zimmer schlafen könnte. Schließlich gäbe es noch den Weg, über ein nachgezogenes Übergangsobjekt, sprich Kuscheltier, den Weg ins eigene Zimmer zu bahnen. Tief in der Nacht, falls sie wach wird, sollte Sie aber noch zu Ihnen kommen dürfen. Versuchen Sie einmal. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 20.09.2011
Antwort auf:
Seit Geschwisterchen wieder im Familienbett wie lange kann man ihr das zugestehen?
PS: noch einmal danke für Ihr Lob.
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 20.09.2011