Frage: Physiotherapie

Hallo! Unser Sohn geb. 28.8.09 per Kaiserschnitt aufgrund einer vollkommenen Beckenendlage, hat seid Geburt eine "starke" Rechtslage. Zudem ist er ein großes Kind ( bei Geburt 49cm, jetzt 70cm) und hat einen großes Kopf. Zuerst waren wir beim Osteopathen. Jetzt bekommt er KG nach Bobath. Es ist schon eine deutliche Besserung eingetreten, hat aber gerade eine weitere Empfehlung zur KG erhalten. Die ersten 10Termine haben ihm Spaß gemacht. Er wurde gelagert, gedreht und bespielt. Jetzt sagt KG wird es anstrengender. Letztes Mal hat er vor Anstrengung sehr geschrien. KG sagt, so wird es weitergehen. Das sei aber nicht schlimm, er habe keine Schmerzen, könne lediglich nicht mehr. Ich solle ihn mehr fordern. Ich bin skeptisch. Bin zwar für KG, muß es aber so fordernt sein? Ist schreien vor Anstrengung ok für Therapieerfolg? Ich hätte kein Problem damit, wenn er etwas später sich drehen oder sitzen kann. Mir geht es nur um die Vorbeugung von Spätfolgen. Was meinen Sie? Danke

Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 16:29



Antwort auf: Physiotherapie

Hallo, es ist schwer für mich abzuschätzen, ob es sich bei Ihrem Sohn "nur" um eine Vorzugshaltung handelt oder tatsächlich um eine schwerwiegende Seitenasymmetrie. Der Unterschied ist der: die Vorzugshaltung verschwindet mehr oder weniger von alleine durch Haltungsgeschicklichkeit, richtige Lagerung und viel herumtragen. Ein echtes neurologisches Problem hingegen bedarf einer neurophysiologischen Therapie. Die sanftere und spielerische Therapie nach dem engl. Ehepaar Bobath reicht in der Regel aus. Droht aber die Entwicklung zu einem Cerebralparese-Syndrom, erscheint auch mir die eingreifende weil reflexgebahnte Therapie nach Vojta wirkungsvoller. Sie verursacht aber erheblich Missempfindungen beim Säugling, der dabei fast immer schreit. Trotzdem kommen Bahnverbindungen im Gehirn zustande. (wissenschaftlich ergeben sich übrigens keine wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Therapieformen). So ist es eine Frage der richtigen Beurteilung, was beim Kind los ist. Versuchen Sie doch, eine kompetente zweite Meinung einzuholen, notfalls (per Überweisung) in einem sozialpädiatrischen Zentrum. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 15.01.2010