Frage: Ersatzbezugsperson

Hallo Dr. Posth, wir haben zwar noch Zeit bis zur einsetzenden Loslösung - unsere Tochter ist erst 5,5 Monate - aber ich mache mir trotzdem schon Gedanken darüber. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Texte richtig verstanden habe: Also mein Mann und ich hatten das Glück, die ersten 5 Wochen nach der Geburt unserer Tochter gemeinsam zu verbringen mit kompletter Arbeitsteilung. Also füttern, wickeln, schmusen usw. Es ist auch immernoch so, dass sich mein Mann regelrecht um die Nachtfütterung "reißt". Sarah lässt sich auch von uns beiden gleichermaßen beruhigen, wenn sie schreit. Ich könnte nicht sagen, ob sie überhaupt einen Unterschied macht zwischen mir und ihrem Vater. Natürlich verbringe ich mehr Zeit mit ihr, da der Vater ja arbeiten geht. Meine Frage nun, eignet er sich als Ersatzbezugsperson? Andere Personen kämen nämlich schwer in Frage, denn die Großeltern beiderseits leben leider nicht mehr. Ganz lieben Dank für Ihre Antwort und Ihre unendlich scheinende Geduld, Alex

Mitglied inaktiv - 11.12.2006, 08:40



Antwort auf: Ersatzbezugsperson

Stichwort: Väter Liebe Alex, ein liebevoller und engagierter Vater ist eigentlich automatisch Ersatzbezugsperson im ersten Lebensjahr. Es kann sogar schon einmal ein Bindungskonkurrenz zwischen den Eltern geben, wenn beide, z.B. aufgrund von Schichtdienst, sich regelmäßig in der Betreuung abwechseln. Die Voraussetzungen für die Loslösung sind dadurch keinesfalls schlechter oder überhaupt verändert. Denn für die Loslösung muß keine fremde Person zur Verfügung stehen. Im Übrigen entgeht der Säugling der Bindungsverwirrung normalerweise dadurch daß er eine Person immer bevorzugt. Das ist meistens dann doch die Mutter. Ein Problem entsteht immer nur dann, wenn im zweiten Lebensjahr gar kein zuverlässiges Loslösungsvorbild zur Verfügung steht und sich das Kind an die Mutter rückbinden muß. So betrachtet ist Ihre Konstellation zu Hause ganz unbedenklich. Viele Grüße und danke für Ihr Lob

von Dr. med. Rüdiger Posth am 12.12.2006