Frage: Auszug

Hallo, Ich lebe mit meiner 20M alten Tochter in einer Wohngemeinschaft (ohne KV). Ich möchte diesen Sommer ausziehen. Meine Tochter hängt allerdings an einem Mitbewohner. Den besucht sie manchmal täglich in seinem Zimmer (ca 10-15min) bzw wir sehen uns spätestens beim Abendessen. Sie weiß sehr genau wer ihr Papa ist, liebt ihn auch. Mit ihm ist sie nicht so locker im Umgang (der Vergangenheit geschuldet). Aber wir "üben" und es wird besser. Ihn sieht sie nicht täglich. Eine Zeit lang dachte ich, sie hat Mitbewohner als Loslöseobjekt. zZ bin ich mir in dem Pkt nicht mehr so sicher. Wenn wir ausziehen, sehen wir den Mitbewohner kaum noch. Kann ich ihr einfach diese Bezugsperson nehmen? Nähert sie sich dann evt schneller ihrem Papa an? Wenn der Mitbewohner weg ist, zeigt sie keine erkennbaren "Vermißanzeichen" (möchte zB nicht in sein Zimmer). Sie macht schon Unterschiede zw beiden Herren, obwohl beide sie nicht immer hoch nehmen dürfen. Ich danke Ihnen für eine Antwort

Mitglied inaktiv - 21.04.2008, 00:58



Antwort auf: Auszug

Hallo soweit ich das nach Ihren Aussagen einschätzen kann, könnte der Mitbewohner in der jetzigen Wohngemeinschaft auch nur ein Ersatzloslösungvorbild sein, ermagels der Verfügbarkeit des Vaters. Dies könnte man daraus lesen, dass Ihr Tochter diese Person nicht wirklich vermisst. Dem leiblichen Vater könnte der Auszug aus der Wohngemeinschaft entgegenkommen, wenn er sich denn in Zukunft für seine Tochter überzeugend bereit hält. Alles Gute und viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 21.04.2008