Frage: ab wann über Nacht weg?

Lieber Herr Posth, ab wann kann man eigentlich sein Kind als erste Bezugsperson über Nacht mit einer anderen Bezugsperson allein lassen. Vor ein paar Tagen war ich einen Abend weg und meine Tochter (18 Monate) konnte durch einen Schnupfen sehr schlecht schlafen. Mein Mann hat sich sehr liebevoll um sie gekümmert, und konnte sie trösten, obwohl sie anfangs nach mir gerufen hatte. Die Loslösung geht sehr gut voran und der Vater ist auch sehr bemüht, gibt ihr schon seit Anfang des 2. Lebensjahres jeden morgen die Flasche und bringt sie abends ins Bett. Vor einem Monat fing es an, dass nur noch ich sie ins Bett bringen durfte, was sich mittlerweile wieder etwas gelegt hat. Nun bin ich mir unsicher, ob es so gut ist über Nacht weg zu gehen, auch z.B. wenn sie krank ist und wenn sie in diesem Bereich so sehr an mir gebunden ist. In etwa 2 Monaten würde ich sehr gerne einmal für 2 Nächte weg. Ist das in Ordnung oder kann ich da in unserer Beziehung etwas verunsichern? Liebe Grüße, Henricke

von henricke am 10.10.2011, 09:26



Antwort auf: ab wann über Nacht weg?

Liebe Henricke, sobald man den Eindruck gewinnt, dass das Kind sich beim Vater wohl und geborgen fühlt oder die Großmutter oder der Babysitter in der Lage ist, alleine das Kind zu beruhigen, kann man sich einen freien Abend nehmen. Für den Notfall ist man am besten noch über Handy erreichbar. Im zweiten Lebensjahr sind solche freien Abende dann sicher möglich. Im ersten Lebensjahr ist es schon allein wegen des Fütterns, oft auch noch des Stillens, kaum möglich, längere Zeit fort zu bleiben. Also entscheidend ist immer, ob sich das Kind von der abendlichen Betreuungsperson beruhigen lässt, was man vorher ja ein paar Mal "trocken üben" kann. Bei Vätern und Großeltern ist es höchst selten ein Problem. Die vorübergehende neuerliche Hinwendung zur Mutter ungefähr in der Mitte des 2. Lebensjahres hängt fast immer mit der Wiederannäherungskrise zusammen, s. gezielter Suchlauf. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 13.10.2011