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Steuerklasse wechseln wann

Thema: Steuerklasse wechseln wann

Ich weiß nicht mehr wann wir das beim ersten Kind gemacht hatten. Schon in der Mutterschutzzeit oder erst wenn das Kind da ist. Wegen dem Elterngeld...?

von sweetmy am 25.12.2019, 05:49



Antwort auf Beitrag von sweetmy

Ich hatte dazu eine Elterngeldberaterin gefragt und sie meinte es würde ohnehin keine Vorteile bringen, da es dann nachverrechnet würde. Man bekommt unterm Strich das gleiche, ob man wechselt oder nicht. Klang seriös und ich hab dazu auch nichts weiter finden können. Lg

von DieRegenfrau am 25.12.2019, 07:45



Antwort auf Beitrag von sweetmy

Also, das kommt ganz auf die Situation an. Wenn du mehr Elterngeld erhalten möchtest und nicht eh die vollen 1800€ erhältst, dann müsste man am besten zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse wechseln, da sich das Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vor der Entbindung berechnet. Was der Mann dadurch weniger verdient kann durch die Steuererklärung im nächsten Jahr wieder rausgeholt werden. Das war bei uns bei Kind 2 und nun Kind 3 immer finanziell vom Vorteil. Man muss immer bedenken, dass ein Steuerklassenwechsel nur 1x im Jahr möglich ist.

von Maisy am 25.12.2019, 08:04



Antwort auf Beitrag von sweetmy

Steuerklassen kann man immer nur zu. Jahresanfang wechseln. Wenn du im Januar dann MuSchu-Geld und Elterngeld bekommst hättest du für 2019 wechseln müssen. Jetzt würde es nichts mehr bringen.

Mitglied inaktiv - 25.12.2019, 10:28



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Nope, kann man zu jedem Monat tun. Wir haben die Steuerklasse dieses Jahr zum Oktober gewechselt. Den Antrag im August gestellt. Das geht problemlos. Im Jahr 2020 wird dann nach der Geburt wieder zurück gewechselt.

von Maisy am 25.12.2019, 14:22



Antwort auf Beitrag von sweetmy

Darf ich ne Frage dran hängen? Wenn ich jetzt Elterngeld bekomme, wird das ja nicht versteuert, oder? Macht doch dann Sinn, wenn ich für 2020 meinem Mann die bessere Steuerklasse überlasse nach dem MuSchu? Oder hab ich da einen Denkfehler?

von Pinguini am 25.12.2019, 10:37



Antwort auf Beitrag von Pinguini

Das wird im Nachhinein bei der Steuererklärung versteuert und unterliegt dem Progressionsvorbehalt

von sweetmy am 25.12.2019, 14:50



Antwort auf Beitrag von sweetmy

Mir wurde es so erklärt das es sich nur lohnt wenn man nicht 4 und 4+ hat. Da mein Mann und ich es haben, also 4 und 4+, sollten wir es lassen da weder ein Vorteil noch Nachteil entsteht. Wie schon gesagt wurde, ist ein Wechsel eh immer erst zum Jahresanfang möglich in unserem Fall der Schwangerschaft habe ich bereits gelesen muss wenn es gemacht werden sollte, mindestens 12 Wochen vor der Geburt gemacht werden. Was ja jetzt eh zu spät ist.

Mitglied inaktiv - 25.12.2019, 11:09



Antwort auf Beitrag von sweetmy

Die Info stimmt leider so nicht. Man kann immer wechseln und das aber nur einmal jährlich. Es geht nicht um mehr Elterngeld sondern um mehr Netto Lohn bei ihm. Das heißt der Wechsel wird von 44 zu 35 stattfinden. Und das hat sich bei uns damals schon sehr gelohnt. Da wir viel von der Steuer absetzen können und somit der Progressionsvorbehalt nicht so rein hauen wird. Ich weiß eben nur nicht mehr ob wir das erst nach dem Mutterschutz gemacht hatten oder währenddessen. Ich müsste dann die Steuer raussuchen

von sweetmy am 25.12.2019, 12:00



Antwort auf Beitrag von sweetmy

Ja genau das ist auch der Fall bei uns. Ich werde nach dem MuSchu wechseln, habe aber keinen Steuerberater befragt (also ohne gewähr) . Während des MuSchu bekomme ich ja Einkommen in Höhe des Ursprüngl. Gehalts und da hatten wir auch 4/4. Habe mich aber nicht schlau gemacht, ob der Teil, der von der Krankenkasse kommt steuerfrei ist. Falls Ja, wäre dein zu versteuerndes Einkommen während des MuSchu ja doch etwas geringer und der Wechsel in 3/5 lohnt sich vielleicht... Ich bin wahrscheinlich zu faul mich schlau zu machen und Wechsel nach dem MuSchu, habe auf dem Formular aber leider kein Feld gefunden, ab welchem Monat ich wechseln will und deshalb Sorge, dass das Finanzamt es doch zum 1.1.2020 macht Und wie lang im Voraus ich das einreichen muss weiß ich auch nicht... Blöder Papierkram!!

von Pinguini am 25.12.2019, 12:52



Antwort auf Beitrag von sweetmy

Ich würde es erst machen, wenn das Kind da ist. Damit du noch normal MuSchuGeld bekimmst. Aber andere Frage: lohnt sich das? Ich hatte darüber nämlich auch nachgedacht und einfach keine richtigen Infos dazu bekommen. Muss ich dann mit dem nächsten Steuerbescheid nicht damit rechnen, einiges nachzuzahlen?

Mitglied inaktiv - 25.12.2019, 21:39