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Pflegestufe beantragen - kennt sich jemand damit aus?

Thema: Pflegestufe beantragen - kennt sich jemand damit aus?

Ich bin völlig genervt. Meine Mutter ist krank und will für sich Pflegestufe beantragen, ich soll die Person sein die sie pflegt. Naja meiner Meinung nach nicht ist die nicht so schwer krank das sie pflegestufe beantragen muss. Ich hab keine Lust Ärger zu bekommen, weil die dann bei der Krankenkasse sich noch irgendwas zusammen lügt. Ist das überhaupt erlaubt jemanden zu pflegen wenn man selber in Elternzeit ist?

von laura2804 am 12.07.2022, 15:16



Antwort auf Beitrag von laura2804

Huhu Ich habe meine Mutter 12 Jahre gepflegt und ich kann jedem nur davon abraten. Sobald eine Pflegestufe angesetzt wird, kann auch ein Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Das is alles viel Stress mit dem MDK der Krankenkasse und dem Haus sowie Fach Ärzten.

von Kleo0207 am 12.07.2022, 15:23



Antwort auf Beitrag von laura2804

Also erst mal hättet ihr den MDK im Haus, den medizinischen Dienst. Der soll im Auftrag der KK bzw Pflegekasse prüfen, ob es wirklich genug Pflegebedürftigkeit gibt und wenn ja, in welche Pflegestufe man eingeordnet wird. Meine Erfahrung, die versuchen selbst mit unglaublichen Mitteln, dir zu beweisen, dass du keinen Anspruch hast. Bei uns ging es um die 90 jährige Oma, die zwar wirklich noch ganz gut drauf war, aber eben nun doch Hilfe im Alltag benötigte. Also hat mein Schiwegervater Antrag gestellt. Die Dame kam ins Haus. Leider erzählte die Oma nichts von dem Termin und war der Dame nun ganz allein "ausgeliefert". Direkt Ablehnung. Spiel von vorne. Ich fragte dann die Oma meines Mannes nach dem erneuten Termin. Ach die Dame war schon wieder da. Ich fragte nach der "Begutachtung". Ach begutachtet habe sie nicht, sich nur ganz nett mit ihr unterhalten. Ja GENAU. da wird sie dann gefragt, was sie noch alles kann und Oma zeigt ganz stolz, dass sie ja sogar noch mit den Fingerspitzen an die Zehen kommt, wenn sie sich streckt. Dass sie ansonsten schon im Rollstuhl sitzt und eben nicht mehr alles bewerkstelligen kann, spielt keine Rolle. Patientin sagt er ja selbst wie fit sie noch ist. Direkt wieder Ablehnung. Herrje hab ich gesagt, ihr müsst bei dem Termin anwesend sein! Die Familie meines Mannes ist bei so was immer rechte naiv. Der MDK ist ja zum Helfen da. Ähm nein. Ist er so gesehen eigentlich nicht. Beim 3. Anlauf hat's dann ENDLICH geklappt und Oma hatte ihre paar Stunden Haushaltshilfe im Monat. Also so einfach wird es meiner Meinung nach nicht sein, die Kassen zu beschupsen.

von Cuci am 12.07.2022, 17:03



Antwort auf Beitrag von laura2804

Wir selber haben die Pflegestufe 2 für unseren Sohn( er hat Diabetes) … wir bekommen Pflegegeld und es wird meinem Rentenkonto gut geschrieben ( auch in Elternzeit ) Unser Kind ist aber erst 8, logisch das wir für ihn da sind. Wenn deine Mutter die Pflegestufe beantragt , dann vielleicht nur die 1 bekommt , hat sie nicht viel davon. Das Geld bekommt sie nicht ausgezahlt, es sind um die 170 Euro, die sie einsetzen kann , für z.B Haushaltshilfe, Einkaufshelfer, Fahrten zum Arzt. Diese Dienstleister rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Bei der 2 hat sie Bargeld zur Verfügung , was sie dann direkt an Hilfsanbieter gibt - zusätzlich zu den 170 Euro, die sie nur über die Kasse abrechnet. Setzt sie dich als Betreuer ein, bist du immer Mode , musst Dich wirklich um alles kümmern. Das würde ich mir auch gut überlegen , es ist nicht einfach . Ich arbeite ja im Pflegeheim, die Bewohner mit Fremdbetreuer haben zumeist ein sehr gutes Verhältnis zu den Kindern. Sind Kinder Betreuer, stehen sie rund um die Uhr zur Verfügung. Ist der Angehörige krank , muss zum Arzt, dann muss man jederzeit anrücken.., das gibt oft familiäre Spannungen. Es kommt sicher immer darauf an, wie gut das Verhältnis zum Angehörigen ist. Manche machen dies liebend gern, haben da auch die nötige Zeit und Geduld. Wer aber selbst noch arbeiten geht, Kinder hat, da kann es schon echt ein Dilemma werden.

von Cika am 12.07.2022, 17:17



Antwort auf Beitrag von laura2804

Moin. Zum einen heißt es mittlerweile Pflegegrad und zum anderen könnt ihr euch beim Pflegestützpunkt zum Pflegegrad und den daraus resultierenden Unterstützungsleistungen informieren lassen. Die helfen auch bei der Antragstellung. Wichtig ist, dass deine Mutti entsprechende medizinische Nachweise zu ihren Erkrankungen und damit einhergehenden Einschränkungen bei der Antragstellung beifügt. Wenn sie einen Pflegegrad 1 erhält, steht ihr lediglich ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € zur Verfügung. Damit kann sie einen Pflegedienst beauftragen für die Erledigung alltäglicher Aufgaben (z. B. wöchentlicher Einkauf, ein Mal pro Woche die Wohnung saugen bzw. wischen) oder gewisse körperliche Pflegeleistungen (das ist aber eher selten, wie z. B. bei Männern das Gesicht zu rasieren). Sie darf das Geld dann nicht für schöne Dinge für sich ausgeben (wie z. B. für Fernsehgerät ansparen oder so) und du als Tochter darfst dann auch die Leistung NICHT erbringen. Ein nicht miteinander verwandter Nachbar kann bei entsprechender Eignung aber auch den Einkauf für eine Aufwandsentschädigung durch den Entlastungsbetrag erledigen. Beim Entlastungsbetrag geht es darum, dass die Angehörigen entlastet werden sollen. Sobald deine Mutti Pflegegrad 2 erhält, kannst du die Pflege mit dem Pflegegeld erbringen. Der Entlastungsbetrag käme dann oben mit drauf. Möchtest du denn überhaupt die Pflege erbringen? Ich glaube, dass du deine Mutti trotz Elternzeit pflegen dürftest. Aber dazu kannst du ja nochmal den örtlichen Pflegestützpunkt befragen. Aus Erfahrung weiß ich leider, dass aktuell nur telefonische Termine mit dem MDK aufgrund der Corona-Pandemie stattfinden. Wir haben das alles dieses Jahr bereits mit meinem Vater durch. Ich wünsche euch viel Glück bei eurem Unterfangen.

von Nari137 am 12.07.2022, 17:34



Antwort auf Beitrag von Nari137

in meinen Augen gibt es da nicht zu pflegen sondern sie will sich nur Geld in ihre Tasche stecken das macht mich ja so sauer. Ich sage ihr einfach das ich das nicht möchte.

von laura2804 am 12.07.2022, 20:19



Antwort auf Beitrag von laura2804

Mit den pflegestufen kann man sich auch total verschätzen, das hängt total vom gutachter ab. Meine Oma beantragte die 1 und erhielt die 2 bewilligt...

von Biermaria am 13.07.2022, 13:27