Ich wollte auch nächste Woche den Papierkram vorbereiten, da ich nach der Geburt dafür keine Zeit habe und überlege gerade was alles beantragt werden muss:
Elternzeit vom Mann 8 Wochen vor ET
Meine Elternzeit direkt nach der Geburt
Anmeldung des Babys
Anmeldung der Krankenversicherung fürs Baby
Meldung der Geburt dem Arbeitsgeber
Beantragung des Kindergeldes
Elterngeldantrag
Hmmm bin mir gerade nicht sicher ob das alles war oder noch etwas fehlt.
Was habt ihr auf eurer Liste stehen?
LG
von
Tati314
am 13.05.2021, 16:29
Antrag fürs Mutterschaftsgeld?!
von
NICOSI
am 13.05.2021, 16:49
Muss man das extra beantragen?
von
Tati314
am 13.05.2021, 17:02
Also ich muss nen extra Antrag mit Schwangerschaftsbestätigung vom Gyn an meine Krankenkasse schicken und die setzt sich dann mit meinem Arbeitgeber auseinander. Komme aus Ba-Wü
von
NICOSI
am 13.05.2021, 17:10
Bei uns genauso RLP
von
Neolienchen
am 13.05.2021, 17:58
Ja, mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. Das geht ca 6 Wochen vor ET, wenn man eine Bescheinigung von Frauenarzt hat. Und den Zuschuss muss man beim AG auch beantragen.
Und nach der Geburt dann die Geburtsurkunde einreichen, damit man es für die Zeit nach der Geburt bekommt.
von
Tante_Erna
am 13.05.2021, 20:29
Hallöchen, das hört sich doch sehr gut an.
Genau das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse muss beantragt werden. Aber beim AG nicht. Dieser weiß ja wann du in den Mutterschutz gehst, und zahlt dann automatisch die Differenz.
Was meinst du denn mit Baby anmelden?
Läuft das im KH? Oder muss man da extra was versenden?
Viele Grüße Claudi
von
Claudi_23
am 13.05.2021, 22:14
Wenn du verbeamtet bist, dann musst du es nicht beantragen. Das läuft dann einfach weiter!
LG
von
Anniberlin
am 13.05.2021, 21:39
Muss die Elternzeit des Papas nicht erst spätestens 7 Wochen vor Antritt beantragt werden? Wenn er sie natürlich gleich nach der Geburt nimmt, dann sollte man sie sogar noch früher beantragen, man weiß ja nicht, wann das Baby genau kommt. Wenn er aber zb Lebensmonat 13 und 14 nimmt, dann kann man das doch auch später machen.
Oder bin ich da falsch informiert?
von
Ulli123
am 14.05.2021, 19:49
Der Vater kann seine Elternzeit frühestens ab der 8., spätestens vor der 7. Woche vor dem ET beantragen, also wohl nur in diesem Zeitraum. Absprechen sollte er es natürlich eher früher.
von
SulaSu
am 14.05.2021, 23:49
Huhu, ich mache das beruflich. Der Vater muss die Elternzeit 7 Wochen bevor er sie in Anspruch nehmen möchte, beantragt haben. Bei Elternzeit für die Monate 13. und 14. oder eben zwischendurch habt ihr noch Zeit. Jeder Arbeitgeber ist aber froh über die Planung frühstmöglich informiert zu werden... Ist ja auch verständlich
von
Claudi_23
am 15.05.2021, 14:24
Oh, darf ich dich dann mal was fragen? Mein Mann möchte seine Elternzeit erst nächstes Jahr nehmen, wenn die Maus so 10-12 Monate ist. Wenn ich jetzt meinen Elterngeldantrag ausfülle (beantrage Elterngeld Plus), muss da nicht der Partner schon angeben, dass er auch Elternzeit plant? Damit die wissen, dass wir die 14 Monate inAnspruch nehmen? Oder reiche ich nur für mich ein und er dann halt nächstes Jahr?
von
Wunschkind_2021
am 15.05.2021, 20:26
Huhu, also in dem Antrag musst du zumindest vermerken, dass es noch geplant ist. Ob die schon alle Unterlagen benötigen, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich glaube aber nicht...
Aber bei seinem AG muss er noch nichts angeben. Das könnt ihr in 8 Monaten relativ entspannt entscheiden
von
Claudi_23
am 16.05.2021, 10:35