Ich wollte auch nächste Woche den Papierkram vorbereiten, da ich nach der Geburt dafür keine Zeit habe und überlege gerade was alles beantragt werden muss:
Elternzeit vom Mann 8 Wochen vor ET
Meine Elternzeit direkt nach der Geburt
Anmeldung des Babys
Anmeldung der Krankenversicherung fürs Baby
Meldung der Geburt dem Arbeitsgeber
Beantragung des Kindergeldes
Elterngeldantrag
Hmmm bin mir gerade nicht sicher ob das alles war oder noch etwas fehlt.
Was habt ihr auf eurer Liste stehen?
LG
Antwort auf Beitrag von Tati314
Antrag fürs Mutterschaftsgeld?!
Antwort auf Beitrag von NICOSI
Muss man das extra beantragen?
Antwort auf Beitrag von Tati314
Also ich muss nen extra Antrag mit Schwangerschaftsbestätigung vom Gyn an meine Krankenkasse schicken und die setzt sich dann mit meinem Arbeitgeber auseinander. Komme aus Ba-Wü
Antwort auf Beitrag von NICOSI
Bei uns genauso RLP
Antwort auf Beitrag von Neolienchen
Ja, mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. Das geht ca 6 Wochen vor ET, wenn man eine Bescheinigung von Frauenarzt hat. Und den Zuschuss muss man beim AG auch beantragen. Und nach der Geburt dann die Geburtsurkunde einreichen, damit man es für die Zeit nach der Geburt bekommt.
Antwort auf Beitrag von Tante_Erna
Hallöchen, das hört sich doch sehr gut an. Genau das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse muss beantragt werden. Aber beim AG nicht. Dieser weiß ja wann du in den Mutterschutz gehst, und zahlt dann automatisch die Differenz. Was meinst du denn mit Baby anmelden? Läuft das im KH? Oder muss man da extra was versenden? Viele Grüße Claudi
Antwort auf Beitrag von Tati314
Wenn du verbeamtet bist, dann musst du es nicht beantragen. Das läuft dann einfach weiter! LG
Antwort auf Beitrag von Anniberlin
Achso
ich bin verbeamtet, deshalb ist das eventuell anders bei mir. Hab ich noch garnicht drüber nachgedacht
Mit Anmeldung des Babys, meinte ich die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Damit wir die Geburtsturkunde bekommen.
Danke für eure Hilfe
Antwort auf Beitrag von Tati314
Muss die Elternzeit des Papas nicht erst spätestens 7 Wochen vor Antritt beantragt werden? Wenn er sie natürlich gleich nach der Geburt nimmt, dann sollte man sie sogar noch früher beantragen, man weiß ja nicht, wann das Baby genau kommt. Wenn er aber zb Lebensmonat 13 und 14 nimmt, dann kann man das doch auch später machen. Oder bin ich da falsch informiert?
Antwort auf Beitrag von Ulli123
Der Vater kann seine Elternzeit frühestens ab der 8., spätestens vor der 7. Woche vor dem ET beantragen, also wohl nur in diesem Zeitraum. Absprechen sollte er es natürlich eher früher.
Antwort auf Beitrag von SulaSu
Huhu, ich mache das beruflich. Der Vater muss die Elternzeit 7 Wochen bevor er sie in Anspruch nehmen möchte, beantragt haben. Bei Elternzeit für die Monate 13. und 14. oder eben zwischendurch habt ihr noch Zeit. Jeder Arbeitgeber ist aber froh über die Planung frühstmöglich informiert zu werden... Ist ja auch verständlich
Antwort auf Beitrag von Claudi_23
Oh, darf ich dich dann mal was fragen? Mein Mann möchte seine Elternzeit erst nächstes Jahr nehmen, wenn die Maus so 10-12 Monate ist. Wenn ich jetzt meinen Elterngeldantrag ausfülle (beantrage Elterngeld Plus), muss da nicht der Partner schon angeben, dass er auch Elternzeit plant? Damit die wissen, dass wir die 14 Monate inAnspruch nehmen? Oder reiche ich nur für mich ein und er dann halt nächstes Jahr?
Antwort auf Beitrag von Wunschkind_2021
Huhu, also in dem Antrag musst du zumindest vermerken, dass es noch geplant ist. Ob die schon alle Unterlagen benötigen, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich glaube aber nicht...
Aber bei seinem AG muss er noch nichts angeben. Das könnt ihr in 8 Monaten relativ entspannt entscheiden