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Forum März Mamis 2018

Mutterschutzgesetz

Thema: Mutterschutzgesetz

Hallo, Ich Hab mal wieder ne Frage. Wie ist das eigentlich bei den ganzen angaben wie max. Arbeitszeit 8,5h am tag, keine nacht- und we-arbeit usw. Sind das rechte, die ich habe, oder handelt es sich um feste Vorgaben, die so sein müssen? Also kann Ich freiwillig zu anderen konditionen arbeiten? Versteht mich bitte nicht falsch, ich finde es gut dass es das gesetz gibt, aber ich bin zur zeit einfach noch so fit und würde gerne weiterarbeiten bis sich das ändert. Ich hab das gefühl das ewige zuhause rumsitzen würde mich auf dauer irre machen...

von Marie88m am 05.09.2017, 19:40



Antwort auf Beitrag von Marie88m

Sobald Deine Arbeitgeber von der SSW weiß, darf er Dich nicht an Sonn- und Feiertagen sowie nachts einsetzen. Überstunden darf er Dir auch nicht durchgehen lassen. Unabhängig davon, ob Du trotzdem willst. Ich glaube Konsequenzen hat nur Dein Arbeitgeber zu befürchten bei Zuwiderhandlung.

von Happily am 05.09.2017, 19:56



Antwort auf Beitrag von Marie88m

Hallo, so pauschal stimmt das nicht, s. § 8 MuSchG. Es gibt viele Bereiche, in denen selbstverständlich auch weiterhin nachts und/oder am Wochenende gearbeitet werden darf/muss. Musst einfach mal schauen, ob das auf dich zutrifft.

Mitglied inaktiv - 06.09.2017, 08:36



Antwort auf Beitrag von Marie88m

Moin, also man kann eine Sondergenehmigung beim Arbeitsschutz beantragen. Das muss der Arbeitgeber machen, kostet so um die 50 Euro. Dafür braucht es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Deiner FA und eine Erklärung von Dir, dass Du das willst. Weiß ich, weil ich grad alles dafür fertig gemacht habe. Aber es ist schon eine Muss-Regelung. Wenn Dir auf der Arbeit was passiert und Du hättest nicht arbeiten dürfen, gibt es Probleme mit der Versicherung. Hoffe das hat geholfen :-)

von Sweetlife am 07.09.2017, 15:20