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Forum Juli Mamis 2011

Mutterschutz Erziehungsjahr bin verwirrt

Thema: Mutterschutz Erziehungsjahr bin verwirrt

an alle die schon Mutter sind ihr wisst das ja sicher...ich will ein Jahr zuhause bleiben beantrage also die 65% Erziehungsgeld vom Nettogehalt das kann ich ja erst nach der Geburt mit der Urkunde beantragen und 7 wochen vor et bantrag ich mutterschutzgeld...soweit auch verstanden ABER man hat doch nach der geburt 8 wochen Mutterschutz das heißt da bekomme ich mutterschutgeld die vollen 8 wochen??? wei de betrag müsste ja höher wies erziehungsgeld sein da er ans netto angepasst wird...und nach den 8 wochen beginnt dann erst der erziehungsurlaub ??also bin ich genau 14 monate nach geburt daheim?oder überschneide sich das nur wird aber verrechnet und es bleibt be exakt 12 monate ab et?? liebe Grüße

von pialein22 am 28.04.2011, 11:11



Antwort auf Beitrag von pialein22

Der Mutterschutz zählt automatisch zur Elternzeit. Du hast also inklusive der 8 Wochen 12 Monate Elternzeit und Elterngeld. Du bekommst die ersten 8 Wochen noch dein volles Gehalt, dieses wird aber später mit dem Elterngeld verrechnet, so dass du also in Monat drei dann erst mal nur ganz wenig bekommst, weil du die Wochen davor quasi zuviel bekommen hast. So wars jendenfalls bei mir. LG

von Eris am 28.04.2011, 11:16



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Hallo, die 8 Wochen ( falls Frühchen 12 Wochen) Mutterschutzgeld werden von den 12 Monaten Elterngeld abgezogen. Du kannst aber (zumindest in NRW) das Elterngeld schon online beantragen...dann gehts wohl schneller. Die Elterngeldstelle schreibt dir dann was sie noch an Unterlagen brauch, das schickst du dann nach der Geburt ab. Dann sind deine Daten aber schon da und können schneller bearbeitet werden. Zumindest war das bei meinem Sohn (fast 4 Jahre) so. LG Mel

von Smile1977 am 28.04.2011, 11:17



Antwort auf Beitrag von pialein22

hmm hab grad mal geschaut...und da stand dann das^^ Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist ab dem 01.01.2011 geändert worden. Der Internet - Elterngeldantrag ist an diese gesetzlichen Änderungen anzupassen. Bis zur Beendigung dieser Anpassung steht der Service der Internetantragstellung nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis Geht dann im Moment wohl nicht online, sry!

von Smile1977 am 28.04.2011, 11:44



Antwort auf Beitrag von pialein22

du hast 6 wochen vor ET mutterschutz, bekommst geld von der kk und vom arbeitgeber, sodaß du ingesamt dein netto einkommen hättest... achtung, die kk fasst das meist zusammen, sodaß du es nur einmal geld gibt, der arbeitgeber zahlt meist zu den gewohnten zahltagen. das selbe gilt für die 8 wochen mutterschutz nach ET... deine elternzeit beginnt mit geburt. da du geld von der kk und vom arbeitgeber bekommst, was dir auf elterngeld angerechnet wird, bekommst du für die ersteb 2 lebensmonate deines kindes kein elterngeld, obwohl du in elternzeit bist. ab dritten lebenmonat bekmmst du dann elterngeld. also nimmst du 12 monate elternzeit, bekommst du 10 monate elterngeld, also ab dritten bis 12. lebensmonat....

von _Melly_ am 28.04.2011, 11:48



Antwort auf Beitrag von pialein22

Ich schließe mich soweit meinen Vorrednerinnen an und möchte noch hinzufügen das Du, wenn Du Alleinerziehend bist Anspruch auf die 14 Monate Elternzeit hast, also auch die beiden Partnermonate

von Woelckchen1 am 28.04.2011, 14:38