Hallo ihr Lieben,
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin jetzt 19 Jahre alt, in schulischer Ausbildung und über meinen Paps familienversichert. Nun habe ich heute meine Mutterschutzbescheinigung bei der Krankenkasse abgegeben und dort wurde mir folgendes erklärt:
" Sie erhalten kein Mutterschaftsgeld, da ihnen ja kein Lohn entfällt." Allerdings habe ich Bafög erhalten, was in dem Moment ja meine Vergütung ist.
Desweiteren meinte der Herr: " Den Bescheid, dass sie kein Mutterschaftsgeld bekommen, erhalten sie wenn ihr Kind auf der Welt ist"
Meine Frage dazu: HAT JEMAND WÄHREND EINER SCHULISCHEN AUSBILDUNG EIN KIND BEKOMMEN UND KANN MIR SAGEN, OB MIR TATSÄCHLICH KEIN MUTTERSCHAFTSGELD ZUSTEHT?????
Und: WANN HABT IHR DEN BESCHEID ÜBER MUTTERSCHAFTSGELD BEI VORANGEGANGENEN SCHWANGERSCHAFTEN ERHALTEN?????
Liebe Grüße und danke im voraus
Zoey's Mama Stephanie ;)
von
Zoey2013
am 23.04.2013, 14:23
Da kann ich dir leider kaum helfen, aber einen endgültigen Bescheid der KK über das Mutterschaftsgeld habe ich bei meiner Tochter auch erst nach der Geburt bekommen. Zunächst habe ich eine Vorauszahlung erhalten und erst mit der Geburtsurkunde konnte die KK die genaue Berechnung durchführen und den Rest auszahlen.
von
HSVMarie
am 23.04.2013, 14:34
Also helfen kann ich dir da nicht ABER: gib niemals was auf bloße Aussagen! Immer was schriftlich geben lassen.
Ich kann mir ehrlich gesagt aber vorstellen, dass es bei einer schulischen Ausbildung kein Mutterschaftsgeld gibt.
Trotzdem würde ich darauf bestehen, dass ich dies schriftlich bekomme (nicht erst nach der Geburt!), denn nur so kann man evtl. in Widerspruch gehen.
LG
von
pupsi78
am 23.04.2013, 14:41
Habe vorhin dann gleich nochmal bei der Krankenkasse angerufen und um Zusendung eines Schriftstücks gebeten, auf welchem vermerkt ist, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalte ;)
Danke für den Hinweis, hatte das komplett vergessen
von
Zoey2013
am 23.04.2013, 16:26
Also rein rechtlich würde ich mal sagen, das es dir in der Tat nicht "zusteht".
Mutterschaftsgeld wird auf das Einkommen bezogen. Du hast aber kein Einkommen. Das Bafög ist ja quasi auch nur eine Zusatzleistung die du beantragt hast. Und auf eine Zusatzleistung kann nicht nochmal was angerechnet werden. Insofern bin ich schon stark der Meinung, das du Mutterschaftsgeld leider nicht bekommst.
von
ElisaMJ
am 23.04.2013, 14:48
Das Problem ist ja auch, dass ich nicht mit meiner Beraterin sprechen konnte. Die hat wenigstens mit sich reden lassen und hätte mir jetzt auch was schriftliches gegeben. Brauch das ja für die Arge und alles...
Aber danke erstmal ;)
von
Zoey2013
am 23.04.2013, 14:49
http://www.mutterschaftsgeld.de/
Versuche es doch mal da bei dem Bundesversicherungamt,die übernehmen z.B.auch das Mutterschaftsgeld wenn man Familienversichert ist und auf 400€gearbeitet hat.
von
Fantasia
am 23.04.2013, 15:11
Danke, werde mich gleich mal belesen ;)
von
Zoey2013
am 23.04.2013, 16:25
Aber selbst bei nem 400€ job hat man ein richtiges EINKOMMEN. Da spielts leider keine Rolle ob da steuerliche Abgaben zu tätigen sind oder eben nicht (wie eben bei nem 400€Job)
von
ElisaMJ
am 23.04.2013, 16:41
Hast du diese zuschüsse beantragt die man bekommen kann. Bei der Diakonie und/oder Gesundheitsamt? Pro Familia etc. ?
Und wenn du kein Einkommen hast... Kannst du versuchen Hartz4 zu beantragen. Zumindest als zuschuss für dein Baby ( Mietanteil/Nebenkosten)
Lass dich da mal beraten. Das kannst auch bei der Arge erfragen...
Nimms mit, falls du anspruch hast
Alles Gute und LG
von
mucki26
am 23.04.2013, 16:45
Bekomme ja schon Schwangerenmehrbedarf, bis Juni noch, und anteilig Hartz IV. Brauche ja den Mutterschaftsgeldbescheid für die Weiterbewilligung vom Hartz IV.
Danke für die Tipps, ich mach mich mal kundig ;)
von
Zoey2013
am 23.04.2013, 17:02
Huhu du,
bei mir selber war es nicht so, aber meiner Freundin. Sie bekam auch Bafög und deswegen kein Muttschaftsgeld. Das Bafög ist ja in erster Linie ein Darlehen, welches du zurück zahlen musst. Bei einem Gehalt ist dies ja nicht so, deswegen wird Bafög und Gehalt/Lohn nicht gleich bewertet.
Und ja, den Zettel mit dem Geld wieviel es tatsächlich ist, bekommt man erst danach. Das liegt aber daran, dass man ja noch 8 Wochen Mutterschutz NACH der Geburt hat und keine KK kann vor der Geburt des Kindes damit sagen, wieviel Geld es letzendlich ist. Man bekommt 6 Wochen vor ET ja das Geld und 8 Wochen danach.
Daher wird nach der 35. Woche die ersten 6 Wochen ausgezahlt. Jetzt kommt aber das Baby zwei Wochen vor Termin. Dann bekommst du von der KK weniger, weil von den 6 Wochen zwei Wochen zum Mutterschutzgeld nach Geburt gehören, also zusammen hast du dann nur für 12 Wochen Geld bekommen, statt für 14. Daher lohnt es sich rein rechnerisch über ET zu gehen :-)
LG
Sinsiria
von
Sinsiria
am 23.04.2013, 21:09
Was das Mutterschaftsgeld betrifft empfehle ich ein Frühchen! Dann hat man nach Geburt 12 Wochen Mutterschutz und bekommt die Wochen von VOR der Geburt noch drangehängt.
von
Charly0815
am 23.04.2013, 21:31
Alternativ gehen auch noch Mehrlinge, da wird auch noch was dran gehangen ;-)
von
Sinsiria
am 23.04.2013, 22:21