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kurze Frage

Thema: kurze Frage

Hallo, ich hab da mal eine kurze Frage an euch, wie ist es denn bei euch wenn ihr Arzttermine in der Arbeitszeit habt, bekommt ihr die Zeit von eurem AG Gutgeschrieben? Ich verstehe nämlich das Mutterschutzgesetz so, dass die Arbeitszeit, die ich in der Schwangerschaft beim Arzt verbringe, soweit es der Vorsorge dient und ich sie nicht anders legen kann, als Arbeitszeit gutgeschrieben werden müsste, oder? Wäre schön wenn ihr dazu was wisst … mein Chef ist da nämlich grad ein bisschen blöd .. ich hab in 4 Wochen nochmal einen Termin (Feindiagnostik) der sich nicht anders legen lässt als in die Arbeitszeit und er hatte auf meine Anfrage nichts besseres zu Antworten als " ja passt, aber ich soll bitte mein Stundenkonto im Auge behalten". Ich bin mit ca. 15 Minus Stunden in die Schwangerschaft gestartet (muss ich zugeben). Mache aber momentan Freiwillig fast jeden Tag 9h und dann kommt sowas … Viele Grüße Zaubermausi9

von zaubermausi9 am 21.08.2019, 09:56



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Laut dem mutterschutzgesetz gelten arzttermine während der Arbeitszeit als Freistellung für den Termin, sprich man muss sich keine Überstunden für den Arzttermin nehmen.

von Melanie Kim am 21.08.2019, 10:05



Antwort auf Beitrag von zaubermausi9

Also bei mir auf der Arbeit heisst es, dass man "allgemein" Arzttermine so legen sollte, das sie NICHT während der Arbeitszeit sind. Kommt es doch mal vor, muss ich eine Bestätigung vom jeweiligen Arzt mit Uhrzeit und Dauer des Termins vorlegen dann bin ich für diese Zeit "befreit". (Manche Ärzte schreiben direkt den ganzen Tag krank, je nachdem der Grund für den Arztbesuch auch länger) In der Ss konnte ich jederzeit zum Arzt gehen weil mein Chef da sehr kulant und mitfühlend ist. Ich hab noch Nie meine Überstunden abgezogen wenn ich dachte, ich bin "krank" oder mir bzw dem Baby fehlt etwas... nur ausreizen oder gar ausnutzen sollte man das nicht Außerdem kann man sich bei den Ärzten ja nicht aussuchen wann es einem am Besten passt... so einfach ist das auch wieder nicht! Lg und noch alles Gute für Dich und deinen Bauchzwerg!

von Madl07 am 21.08.2019, 10:38



Antwort auf Beitrag von zaubermausi9

Sofern ein Arztbesuch in der Kernzeit liegt, wird hier immer die Zeit (reine Zeit in der Praxis ohne Fahrzeit) gutgeschrieben. Und ich meine auch, dass das in der ss sogar vorgeschrieben ist. Gibt es bei euch keine übergeordnete Stelle (z.B. die Personalabteilung) an die du dich direkt wenden kannst? Chefs wissen ja nicht immer was gesetzlich gilt und was nicht.

von Mitsuha am 21.08.2019, 12:12



Antwort auf Beitrag von zaubermausi9

Gesetztestechnisch muss dich der Arbeitgeber inkl. Wege- und evtl. umziehzeit plus Terminzeit freistellen. Als Arbeitnehmer ist man aber angehalten Termine natürlich Betriebsorientiert, also nach der Arbeitszeit zu nehmen. Bei meinem letzten Termin ging es aber auch nicht anders. Kosten für die Bescheinigung muss man aber selbst tragen. Lg aus dem Dezember

von DieRegenfrau am 21.08.2019, 13:47



Antwort auf Beitrag von zaubermausi9

Hi, ich habe meine Termine meist früh halb neun und bringe eine Bescheinigung vom Arzt mit. Die Zeit wird dann meinem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Ist nach Mutterschutzgesetzt auch okay so.

Mitglied inaktiv - 21.08.2019, 14:22



Antwort auf Beitrag von zaubermausi9

Hallo aus dem Februar... Die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt... Vor allem die Frage was bedeutet Freistellung? Heißt das er darf es mir nicht verbieten oder heißt es er darf es mir nicht verbieten und muss mir die Stunden dafür gutschreiben? LG aus dem Februar

von AmazingMini am 21.08.2019, 15:53



Antwort auf Beitrag von AmazingMini

Er muss dir die Stunden anrechnen, als wärst du in der Zeit arbeiten gewesen. Geht darum durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt zu werden.

von DieRegenfrau am 21.08.2019, 17:06