Hallo ihr Lieben,
ich bin nun völlig fertig nach 10 Stunden von der Arbeit zurück. Mein Betrieb schließt ab Donnerstag bis Ende April. Wir sollen nun Kurzarbeitsverträge unterschreiben. Das hat ja dann negative Auswirkungen auf das spätere Elterngeld. Kann einen der Arbeitgeber zur Unterschrift zwingen?
Habt ihr da Erfahrungen?
Liebe Grüße
von
KitKatWitch
am 17.03.2020, 17:32
Hallo,
Bin in der gleichen Situation.
Habe mir eben von meinem FA ein BV ausstellen lassen. Dann haben wir keine finanziellen Einbußen bis dahin. Vielleicht klappt das bei dir ja auch!
Viel Glück !
LG
von
KleenesWunder2020
am 17.03.2020, 17:38
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich dachte der Arbeitgeber muss einem Beschäftigungsverbot erst zustimmen oder darf der Gyn das einfach so anordnen?
Beim Amt können wir erst morgen nachmittag jemanden erreichen. Bis dahin muss ich aber theoretisch schon unterschreiben.
Hab grad echt Sorge, wenn man dann noch weniger bekommt als das von der Kurzarbeit, wird das echt mehr als eng.
von
KitKatWitch
am 17.03.2020, 17:43
Ich habe meinem Gyn die Situation geschildert und er hat mir dann gleich den Schein ausgestellt.
Siehe anbei:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es-/125138
von
KleenesWunder2020
am 17.03.2020, 18:00
Nein, der AG muss nicht zustimmen.
von
Lotusblume84
am 17.03.2020, 19:00
Man bekommt doch eine Ausgleichszahlung von der Arbeitsagentur, die wird sicher auch angerechnet, würde ich vermuten.
von
Lotusblume84
am 17.03.2020, 19:07
Ne das wird wohl nicht angerechnet. Und je nachdem wie lange sich das zieht sind es min. 1,5 Monate die als 0 durchlaufen.
Ich habe leider auch gelesen, dass das BV nicht vor der Kurzarbeit schützt, wenn es alle Arbeitnehmer betrifft. Heißt scheinbar das beste draus machen und doppelten Nachteil ausbaden.
von
KitKatWitch
am 17.03.2020, 19:10
Leider schützt das BV nicht vor der Kurzarbeit. Ehrlich gesagt finde ich das auch gar nicht so schlimm, das es aber das Elterngeld auf 0 mindert für die Wochen/Monate finde ich unmöglich.
Wir werden sich auch bald nach Hause geschickt. Ich arbeite in einer Bildungsstätte und habe keine Teilnehmer mehr (dürfen wegen Corona nicht mehr kommen)
Ich hoffe darauf das ich evtl das erstmal Urlaub machen kann. Abwarten was kommt. Im Moment bin ich krankgeschrieben und bekomme gar nichts mit.
von
ELLIUM
am 17.03.2020, 21:23
Soweit ich das heute verstanden habe, kannst du dich mit dem BV schützen, sofern dies vor der Kurzarbeit ausgesprochen wurde. Bemessungsgrundlage sind die letzten 3 Monaten vor dem BV (Durchschn. Einkommen)
Habe dazu mal die Broschüre gefunden.
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/36e71549280a602f44d2e35fd1c302f8/mutterschutzgesetz-data.pdf
Und wenn ich das richtig verstehe, dann ist die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld auch das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate.
Oder liege ich da jetzt so falsch ?
Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung.
von
KleenesWunder2020
am 17.03.2020, 21:57
Ich bin bei uns auch der komplizierteste Fall.... Bei uns müssen alle in 3 Schicht und fest zugeordnet sein. Ich habe ein partielles Berufsverbot bekommen von meinem Arbeitgeber das Gildet von 20 Uhr bis 6 Uhr... Da ich die Zeit ja nicht arbeiten darf... Meine Frauenärztin hat mir keins ausgestellt sie hat keine medizinischen Gründe hat sie gesagt das einzige was sie gemacht hatte ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot ausgesprochen bis mein Arbeitgeber das geklärt hat... Du hast Sonderrechte als schwangere zur Not würde ich mal nen Anwalt anrufen hat mein Freund auch gemacht weil die erst an meine Überstunden ran wollten dürften sie dann aber nur bedingt und meine Ärztin hat dann den Tipp eines partiellen Beschäftigungsverbot gegeben... Ich hoffe du kannst das klären...
von
Dani1983
am 18.03.2020, 13:21
Hallo,
ich würde einfach mal bei Frau Bader im Expertenforum nachfragen. Das Thema Kurzarbeit und mögliches BV betrifft in den nächsten Wochen sicherlich viele. Bei uns ist das auch nicht ausgeschlossen...
von
KaRo
am 18.03.2020, 14:15
Ich habe Glück im Unglück.
Ich hatte heute nochmal ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten und er hat mir mitgeteilt, dass der Betrieb mich ausklammern wird aus der Kurzarbeit, da es später negative Auswirkungen für mich haben würde. Ich bin so unglaublich erleichtert und glücklich, dass es noch so nette Arbeitgeber gibt.
von
KitKatWitch
am 18.03.2020, 21:26