September Mamis

Forum September Mamis 2020

Hilfe! Elterngeld, Elternzeit... alleinerziehend

Thema: Hilfe! Elterngeld, Elternzeit... alleinerziehend

Hallo... Wir sind gerade am verzweifeln... mit dem Elterngeldantrag und den Bedingungen dafür. Ich werde mit unsrem Kind allein in einer Wohnung wohnen, der Kindsvater wohnt in seiner Wohnung. Wir sind ein Paar ( Wochenendbeziehung), aber nicht verheiratet... das Kind wird nur bei mir wohnen, er will/ soll aber auf jeden Fall auch das Sorgerecht haben. Zähle ich trotzdem als Alleinerziehend? Und muss ich dann direkt nach der Geburt in Steuerklasse 2 wechseln um Elterngeld als Alleinerziehende von Monat 1-14 beantragen zu können? Oder darf ich von Monat 1-12 ( inklusive Mutterschutz) Elterngeld beantragen und er zusätzlich auch zwei Monate Elterngeld beantragen, auch wenn ich während des ersten Jahres nicht arbeite? Im Antrag steht nun, dass partnerschaftsmonate nur möglich sind, wenn wir beide gleichzeitig arbeiten... Weiß jemand wo ich Beratung dazu bekomme? Oder kann mir jemand zuverlässig helfen diese Zettel auszufüllen? Wir haben beide die Elternzeit bereits beim Arbeitgeber eingereicht und bestätigt bekommen: ich 18 Monate, er den 1. Und den 18. Monat. Elterngeld plus fällt bei mir eben weg, weil ich keine 30 Stunden arbeiten kann bzw. In dieser Zeit keine Betreuung fürs Kind hätte.

von Mondkind20 am 24.07.2020, 21:21



Antwort auf Beitrag von Mondkind20

Hallo, also in unserer kleinstadt( niedersachsen) waren wir bei einer familienberatung und haben den elterngeldantrag soweit ausgefüllt, aber noch nicht abgeschickt ( geht ja auch erst ab Geburt). Das hat uns sehr geholfen. Bei deiner Frage ob du als alleinerziehend gilst, kann ich dir nichts zu sagen, da wir noch vor Geburt heiraten werden. Du kannst auch elterngeldplus beziehen ohne genau 30 Stunden arbeiten zu müssen. Du „darfst“ wenn du Elterngeld plus beziehst zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ich persönlich werde 3 Jahre Elternzeit anmelden, Elterngeld werde ich erstmal 12 Monate Basis Elterngeld beantragen, wenn ich dann sehe dass es gut läuft mit Baby und ich eine Betreuung habe, werde ich Stunden weise arbeiten gehen, Elterngeld plus beziehen( man kann es im Nachhinein noch ändern) sodass ich letztendlich über einen längeren Zeitraum als 12 Monate auf meine Summe vom Basis Elterngeld komme( Elterngeld plus + der Verdienst bei Teilzeitarbeit ). Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Aber ich kann eine Beratung nur empfehlen. Google einfach mal Familienhilfe in deiner Stadt. Da gibt es bestimmt eine Einrichtung die dir weiterhelfen kann

von Nini@1911 am 24.07.2020, 21:37



Antwort auf Beitrag von Mondkind20

Wenn du als Alleinerziehende gelten würdest, würde es mich sehr wundern, aber wissen tue ich es nicht. Elterngeld plus heißt erstmal nur: du kannst die Hälfte des Elterngeld-Satzes über die doppelte Zeit bekommen, also in Summe das gleiche, wenn du nicht arbeitest. Geht nur nicht in den Mutterschutz-Wochen. Du musst dafür gar nicht arbeiten! Wenn du arbeitest, wird aber weniger von Elterngeld abgezogen als beim Basis-Elterngeld. Auch die Partnermonate über musst du gar nicht arbeiten. Wir nehmen zb die ersten 6 Monate parallel Auszeit und in irgendeiner Konstellation Elterngeld ohne überhaupt dann zu arbeiten. Was man nur mit Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden bekommen kann, sind die PartnerschaftsBONUSmonate. Zur Beratung: Es ist pro Bundesland etwas unterschiedlich geregelt und jedes Bundesland hat eine eigene Elterngeldstelle. Wir haben bisher 2 durchgespielt bei Nummer 1 und haben dort unsere komplexen Probleme telefonisch geklärt. Mal mehr, mal weniger kompetent im letzten Detail, aber für deine bisherigen Fragen sollten die allemal gut gerüstet sein. Da die nachher eure Anträge bearbeiten, bist du auf jeden Fall an der richtigen Adresse, um keine Überraschung zu erleben. Du bekommst aber auch wahrscheinlich schon einen guten Überblick über die Möglichkeiten und die Höhe, wenn du dich hier mal durchklickst und verschiedene Szenarien durchspielst: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner Und hier kannst du für deine PLZ eine Beratung suchen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq

von Data_ am 24.07.2020, 22:09



Antwort auf Beitrag von Mondkind20

Spontan würde ich sagen, du bist alleinerziehend

von Hekate100 am 24.07.2020, 22:57



Antwort auf Beitrag von Hekate100

Ja, so hätten wir das vorhin auch interpretiert. Danke.

von Mondkind20 am 25.07.2020, 01:34



Antwort auf Beitrag von Mondkind20

Nachtrag für alle, die ähnliche "Bedingungen " haben. Ich habe jetzt online den Antrag gestellt und das ging ziemlich gut. :-) da wird mehr erklärt als auf dem Vordruck-Formular. Ich gelte leider als Alleinerziehend, wenn mein Partner keinen Zweitwohnsitz bei uns anmeldet. Vorteil für mich: ich kann 14 Monate Basiselterngeld bekommen, in denen ich nicht arbeiten muss plus 4 Partnermonate, in denen ich allerdings arbeiten muss. Nachteil für ihn: er kann gar kein Elterngeld beantragen Mit Zweitwohnsitz bei uns wär alles ganz normal, soweit ich jetzt den Überblick habe: er darf in den ersten 14 Monaten mindestens zwei Basismonate Elterngeld nehmen. Ich dafür eben nur die 12 Monate Elterngeld. Im 18. Monat, wie gedacht, kann er leider kein Elterngeld beantragen...

von Mondkind20 am 25.07.2020, 01:46



Antwort auf Beitrag von Mondkind20

Kannst du die Geburtsurkunde nachreichen? Und wie ist es mit der Steuerklasse 2? Die musst du doch auch beantragen um als Alleinerziehende zu gelten, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Steuerklasse 2 kann man doch erst mit der Geburtsurkunde beantragen oder?

von Hekate100 am 25.07.2020, 06:42



Antwort auf Beitrag von Hekate100

Ich brauche entweder Steuerklasse 2 oder ein erweitertes irgendwas beim Einwohnermeldeamt( ich werde zweiteres beim Anmelden beantragen); beides geht aber erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde.

von Mondkind20 am 27.07.2020, 21:43



Antwort auf Beitrag von Mondkind20

Hi, wie hier schon andere geschrieben haben - lass dich auf jeden Fall beraten. Das gibt es kostenpflichtig und umsonst bei Vereinen und Einrichtungen. Wie das mit alleinerziehend ist, weiß ich nicht, aber die Partnermonate dürften auch funktionieren, wenn ihr nicht zusammen wohnt. Aaaalso, ich bin auch ganz neu in der Thematik und der Praxistest steht noch aus, aber ich schreibe mal, was ich zu wissen glaube: ihr habt 12 Monate Anspruch auf ElternGELD und länger Anspruch auf ElternZEIT (wobei die Gewährung der ElternZEIT durch den Arbeitgeber wiederum Voraussetzung ist für den Bezug von ElternGELD). Elterngeld Basis könnt ihr in den ersten 14 Monaten des Kindes bekommen, 12 Monate lang, wenn es einer beantragt, 14 Monate lang, wenn ihr es irgendwie aufteilt (also 12+2 oder 7+7 oder anders). Diese 2 zusätzlichen Monate sind die Partnermonate. EG Basis bedeutet das ganz “normale” Elterngeld, bei dem man nichts dazu verdienen darf bzw das abgezogen wird. Dann gibt es Elterngeld Plus: da hat man doppelt so lange Anspruch (also aus einem Monat Basis werden 2 Monate Plus), dafür bekommst du aber auch nur die Hälfte des Geldes. Das ist, wenn du bspw. nach 6 Monaten Elterngeld Basis wieder Teilzeit arbeiten willst. Dann hättest du noch 6*2, also 12 Monate EG Plus. Bis 30 Stunden sind ok und es gibt einen Freibetrag, den du dazu verdienen darfst (musst du dir ausrechnen lassen, das kommt auf dein Gehalt drauf an). Du kannst aber auch einfach 12 Monate EG Basis nehmen. Und dann gibt es noch die PartnerschaftsBONUSmonate. Das sind glaube ich 4 Monate geschenkt, wenn beide ähnlich viel arbeiten. Aber das habe ich nicht richtig kapiert und es ist höllisch kompliziert! Würde ich wirklich NUR in Erwägung ziehen nach einer ordentlichen Beratung, für die meisten kommt es dummerweise nämlich gar nicht in Frage und man geht das Risiko von Rückforderungen ein. Ich hoffe, das hilft schon mal :) Viele Beratungsstellen helfen übrigens auch beim Ausfüllen.

von UBO1 am 25.07.2020, 21:16



Antwort auf Beitrag von UBO1

Hey, kleine Anmerkung dazu, die Partnerschaftsbonus-Monate sind gar nicht so kompliziert. Jeder arbeitet in der Zeit genau 25-30 Wochenstunden über den Monat gemittelt (keine Minute mehr oder weniger! ), dann erhalten beide vier Monate lang EG plus in der Zeit. Da man allerdings auch den Verdienst aus den 25-30 Stunden hat und das EG ja nur die Differenz zum normalen Gehalt anteilig ausgleicht, ist zum einen die Frage ob sich das überhaupt lohnt (das Kind muss ja u. U. betreut werden, wenn beide Eltern arbeiten - der Geldbetrag vom Staat wäre bei uns geringer als die Kosten für Kita oder Tagesmutter), anderseits muss man auch wissen, dass das Geld sofort zurück gezahlt werden muss, wenn auch nur einer der Partner in nur einem der Monate die Arbeitszeit minimal über- oder unterschreitet, auch durch Überstunden oder sonstiges. Das heißt hat der Vater in der letzten Woche des letzten Monats einmal 31 anstatt 30 Wochenstunden gemacht, müssen beide das komplette Geld zurück geben... Deswegen schied das Modell für uns aus

von Myriel9 am 26.07.2020, 08:54