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Hat hier jemand ein Kleingewerbe?

Thema: Hat hier jemand ein Kleingewerbe?

Hat jemand von euch ein Kleingewerbe angemeldet? Wie macht ihr das in der elternzeit? Da darf man ja nix dazu verdienen bzw wird es dann angerechnet... Einfach ein Jahr ruhen lassen?

von Tuffie23 am 29.10.2013, 08:35



Antwort auf Beitrag von Tuffie23

wieso wird das angerechnet? wenn du kleingewerbe hast, oder wenn du arbeiten gehst, kannst du ja so oder so bis 400 € verdienen..oder? und wenn ich in der elternzeit bin und nix verkaufe, wird ja nix angerechnet. oder?

von mrn111 am 29.10.2013, 11:48



Antwort auf Beitrag von mrn111

Im ersten Jahr darf man nichts verdienen, auch keine 400€. Tut man es doch, werden die 400€ vom Elterngeld abgezogen. Im zweiten Jahr darf man arbeiten gehen. Da ich aber sowieso nur 1 Jahr ez beantrage, suche ich nach einer Lösung mein Gewerbe nicht so lange ausgeben zu müssen.

von Tuffie23 am 29.10.2013, 12:25



Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Kannst du dein gewerbe nicht auf deinen Mann ummelden?

von mrn111 am 29.10.2013, 13:05



Antwort auf Beitrag von mrn111

Könnte ich ja. Aber so ganz legal ist das ja nicht?

von Tuffie23 am 29.10.2013, 13:08



Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Hmm, wieso nicht? Wieso sollte es illigal sein? er kann ja auch kleingewerbe führen, oder? Ich habe auch kleingewerbe angemeldet, aber dann wurde ich schwanger und immer kotzen, kotzen, ..ich habe zwar die erste ware gekauft, aber mich damit nicht beschäftigt. Soll ich dann auch bei der Stadt melden, dass in elternzeit gehe? Aber wenn ich nix verkaufe, dann verkaufe ich ja nix, oder

von mrn111 am 29.10.2013, 13:11



Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Ich dachte, man darf bis zu 30stunden in der Woche arbeiten???

von claire am 29.10.2013, 13:50



Antwort auf Beitrag von claire

Ja als Arbeitnehmer. Aber ich weiß nicht wie das ist wenn man ein Kleingewerbe bzw. Gewerbe angemeldet hat.

von Bova am 29.10.2013, 14:04



Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Beim Kleingewerbe weiß ich auch nicht. Ich habe 8 Monate nach der Geburt meines Sohnes wieder 50 % gearbeitet und habe ab dann nur noch das Mindestelterngeld von 300 euro bekommen. Man muss dann aber ganz schön steuern nachzahlen.

von Tinka2011 am 29.10.2013, 22:22