Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich werde vorraussichtlich am 15.06.2023 entbinden.
Dann geht ja mein Mutterschutz bis zum 10.08.2023.
Kann ich dann bis zum 10.08.2025 Elternzeit nehmen ?
Sind das dann 2 Jahre oder 2 Jahe und 2 Monate Elternzeit ?
Vielen Dank.
Sabrina ( MamavonT.)
von
MamavonT.
am 22.03.2023, 11:38
So viel ich weiß, sind das dann 2 Jahre und 2 Monate. Leider zählt der Mutterschutz mit.
von
katjella
am 22.03.2023, 11:40
Hallo aus dem Mai ,
Bei meinem ersten Kind habe ich das so verfasst:
Zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, xxxNamexxx geb am 15.06.2023, beantrage ich hiermit eine 24-monatige Elternzeit im Anschluss an die nachgeburtliche Mutterschutzfrist (Ende 10.08.23).
Ab dem 11.08.25 stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung.
(hab einfach mal deine Daten eingefügt!
Ich hab meine Elternzeit nur immer nach dem Geburtstag gerichtet also in deinem Fall dann bis 15.08.25!
Hoffe das konnte dir helfen!
von
Annika444
am 22.03.2023, 13:10
Die Elternzeit richtet sich nach dem geburtstag des Babys. Du bist zwar zunächst im Mutterschutz und erst anschließend in der Elternzeit. Aber der Mutterschutz wird letztendlich mit eingerechnet.
von
Ribll
am 22.03.2023, 15:31
Das würde bedeuten man stellt ab Geburtstag des Kindes 12/24 Monate ?
In meinem Fall ist der ET 26.6.23 ich würde gern den Antrag vor der Geburt stellen.
Hiermit beantrage ich eine Elternzeit von 12 Monaten, der errechnete Geburtstermin ist der 26.6.23.
somit würde ich bis zum 25.6.23 meine Elternzeit in Anspruch nehmen.
Und das wären dann die 12 Monate exakt ?
von
Rosie95
am 27.03.2023, 06:49