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Elternzeit übertragen?

Thema: Elternzeit übertragen?

Hallo zusammen, ich hoffe, mir kann jemand von euch helfen. Hier gibt's sicher noch mehrere Mutter mit ähnlichen Fällen. Hier also unser Fall: Unser Sohn ist im Oktober 2013 geboren, ich habe 2 Jahre elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger, der Geburtstermin wird Mitte August sein. Ich habe irgendwo mal gehört, dass man die restliche Elternzeit (der 2 Jahre des ersten Kindes) ggf an die Elternzeit des 2. Kindes schieben kann. Bei mir sind es gut 7 Wochen, wenn der ET bleibt. Dies muss ich dann beim Arbeitgeber beantragen? Was ist mit dem Mutterschutz? Fällt der ggf auch noch mit in die zeit? Dann wäre es ja noch etwas mehr Elternzeit, die vom 1. Kind übrig bleibt. Ich habe so viele fragen im Kopf. Hilfeeeeeeee

von Mami_Okt am 28.01.2015, 13:19



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

Hallo, bei mir ist es ähnlich. Mein Sohn ist im Nov 13 geboren. Mir wurde gesagt, dass ich einfach erst nach dem Ende der Elternzeit von meinem Sohn (also ab November) die "neue" Elternzeit beantragen kann. Somit geht nichts von der Elternzeit verloren. Bei mir (BW) ist es so, dass ich das bei der Landeskasse BW beantragen muss, wie beim ersten Kind auch. Ich glaube den Mutterschutz kannst du aber nicht "schieben". Der bleibt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. LG

von dielea am 28.01.2015, 13:28



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

Also ich kenne es so du kannst die Elternzeit bis zu einem Alter von 6 Jahren nehmen auch wenn du nur zwei beantragt hast du kannst rein theoretisch III auch noch hinten dran hängen du musst sowieso deine jetzige Elternzeit kündigen bevor der neue Mutterschutz anfängt denn dann muss der Arbeitgeber den kompletten Mutterschutz Leistung von der ersten Schwangerschaft nochmal zahlen

von Charley90 am 28.01.2015, 13:28



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

Gute Frage,wüsste ich auch gerne! Ich hatte damals 3 Jahre beantragt, da ich auf jeden Fall in der Zeit ein zweites Kind geplant habe. Aber wie das genau abläuft mit der Elternzeit weiß ich nicht. Hoffe auf hilfreiche Antworten!

von Zebra am 28.01.2015, 13:28



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

am besten lässt du dich beraten zum Beispiel bei pro familia da werde ich auch noch hingehen die helfen einem bei sowas

von Charley90 am 28.01.2015, 13:29



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

ich denke auch das du anträge stllen musst. eine beratung durch pro familia wäre da nicht schlecht auch weil es soviele neuerungen im elterngeld bereich gibt dieses jahr. ansonsten gibt es auchene hotline bei der elterngeldstelle die man anrfen kann und die rklärem einen das auch noch mal. (bei mienr großen hat pro familia während dem gespräch da angerufen weil alles sehr verwirrend war ;) ) Hotline Familienförderung familienfoerderung@l-bank.de Telefon: 0800 6645 471* Fax: 0721 150-3191 die müssten auch was wissen- brauchst aber geduld bis du durchkommst

von LadyFLo am 28.01.2015, 13:53



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

Also meine Tochter ist Mai 2013 geboren. Baby kommt August 2015. Mir blieben von den 3 Jahren also 9 monate übrig. Die kann ich nur beim AG beantragen. Wenn der das erlaubt kann ich die 9 monate dran hängen. Wenn du aber eh nur 2 jahre hast, hast nur noxh 1 jahr übrig, welches du ohne Probleme dranhängen kannst

von Halberkeks am 28.01.2015, 14:00



Antwort auf Beitrag von Halberkeks

Ja, das eine volle Jahr bleibt mir noch. Das ist klar. Ich fragte mich nur, was mit den verbleibenden Wochen ab Beginn des Mutterschutzes bis Oktober (Ende Elternzeit) wäre. Aber auch die Zeit kann ich auf Antrag beim AG hinten dran hängen.

von Mami_Okt am 28.01.2015, 14:11



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

Das sind immerhin 13 Wochen. Hab gerade mal im Kalender geschaut.

von Mami_Okt am 28.01.2015, 14:13



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

Setz doch einfach mal ein schreiben auf dafür :)

von Halberkeks am 28.01.2015, 14:22



Antwort auf Beitrag von Mami_Okt

So, ich habe jetzt mal mit meiner Krankenkasse telefoniert. Nun weiß ich schon mal soviel: 6wochen vor und 8wochen nach der Geburt (Mutterschutz) bekommt man den täglichen Satz von der Krankenkasse. Wenn die 8 Wochen nach ET nach der Beendigung der regulären Elternzeit fällt, erhalt man zusätzlich den täglichen Satz von Arbeitgeber. Sobald man in Mutterschutz geht, wird die Elternzeit unterbrochen. Ein Antrag, die verbleibende Elternzeit nach der Elternzeit des 2. Kindes zu nehmen, muss man beim Arbeitgeber stellen. Ich werde mich noch mal beim Jugendamt bzw bei der Elterngeldstelle erkundigen.

von Mami_Okt am 28.01.2015, 14:08