Hallo ihr lieben seit anfang der ss hatte ich bv bis zum mutterschutz und jetzt bin ich ja im mutterschutz muss ich das meinem arbeitgeber sagen oder macht es die krankenkasse was muss ich denn alles machen ? Und fur wlternzeit nach der geburt wann muss ich das denn meinem arbeitgeber sagen ?
von
baby2012?
am 22.04.2013, 10:09
Also den Elternzeitantrag musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn einreichen. Das entspricht eine Woche nach Geburt. Ich werde meinen jetzt fertig machen und die Geburtsurkunde mit dem tatsächlichen Geburtstermin des Kindes dann nachreichen. So ist es mit meinem Arbeitgeber abgesprochen. Ist bei uns nur noch Formsache, da wir schon alles besprochen haben, wie es weitergehen soll.
Was den Mutterschutz betrifft, so hast du evtl. Vom FA eine Bescheinigung über den ET bekommen. Das habe ich meinem Chef gegeben und dadurch wusste er wann der Mutterschutz beginnt.
Für die Krankenkasse bekommt man ca. 34 ssw vom FA eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET, was man dann einreichen muss hat meine Hebamme gesagt (so habe ich es zumindest verstanden)
Ich hoffe ich habe jetzt alles richtig erklärt!
Liebe Grüße!
von
Zebra
am 22.04.2013, 10:17
Hallo!
In Deutschland genügt es für den Mutterschutz die Bescheinigung, die Du sechs Wochen vor ET von Deinem FA erhälst der KK zu schicken. Alles übrige erledigen die. In der Theorie bezahlen die ja auch Deinen MuSchutz. Allerdings nur bis zu 13 Euro am Tag, den Rest trägt der AG. Aber DAS geht relativ automatisch mit dieser Bescheinigung.
Elternzeit musst Du sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen. Sie kann nur lebensmonatsweise genommen werden.
von
Charly0815
am 22.04.2013, 10:18
Bescheinigung fur den mutterschutz habe ich ja abgegeben jetzt muss ich halt das mit dem elternzeit erledigen aber das muss ich noch mit meiner cheffin klaren ob ich es einfach schriftlich abgeben muss oder ob wir es anders machen ich danke euch ihr lieben
von
baby2012?
am 22.04.2013, 10:26
Eigentlich bekommst du von deinem Frauenarzt bei 33+0 eine 7-Wochen-Bescheinigung die du bei der KK und deinem Arbeitgeber einreichen musst. Damit beide bescheid wissen wann der MuSchu beginnt und ab wann sie zahlen müssen.
Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn bei deinem Arbeitgeber einreichen. Ich habe von meinem Arbeitgeber schon ein vorgefertigtes Schreiben zugeschickt bekommen wo ich nur eintragen muß von wann bis wann die Elternzeit gehen soll. Wenn die Kleine auf der Welt is wird das alles eingetragen und eingeschickt.
von
jenny2301
am 23.04.2013, 09:27