Februar Mamis

Forum Februar Mamis 2015

bericht aus dem krankenhaus.

Thema: bericht aus dem krankenhaus.

So ihr lieben! Erst mal lieben dank für euren lieben worten! Der op dauerte statt 1 std über 2 std da es doch komplizierter war als am anfang gedacht. Auf ihre linse war noch eine verwachsung die mit der pupille festgewachsen war sodass auch die pupille geöffnet werden musste. Die verwachsun musste verödet werden um blutunge zu vermeiden . Der linse und somit auch der graue star wurde komplett entfernt. Fest steht das der graue star durch eine entzundung kommt die die ki ärztin hätte sehenüssen. Der oberärztin hat uns geraten zu klagen. Denn wäre es erkannt hätten zumindest für die entzundung antibiotischen tropfen gereicht und die li.se hätte nicht entfernt werden müssen. Da hätte nur die verwachsung entfernt werden müssen In 2 wochen bekommt lilli baby kontaktlinsen die jede 4 wochen eingesetzt werden und ebend 4 wochen drin bleiben. Ach jja ..lilli sah vorher nichts auf das auge...jetzt merkt man das sie sieht..sie guckt sich alles an.. Undm mit ihre kontaktlinse wird sie dann auch scharf sehen.

von jackiedesnoo am 19.07.2015, 23:03



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Oh je! Die arme kleine Maus! Aber sehr schön, dass die OP gut geklappt hat. Und Kontaktlinsen bei so einem kleinen Baby sind zwar überhaupt nicht angenehm, aber es ist trotz allem richtig klasse, dass sie damit dann ganz normal sehen kann. Ich hoffe, eurer Alltag kehrt bald wieder zurück! Liebe Grüße

von Kata_E am 19.07.2015, 23:15



Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Oh wie schön, dass sie jetzt sehen kann und die OP gut überstanden hat :)

von Merci am 20.07.2015, 08:27



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Das ist schön, daß Ihr alles erstmal gut überstanden habt, auch wenn es natürlich noch nicht vorbei ist. Super, daß sie jetzt so gut gucken kann und die Welt erkundet. Mit dem Klagen wäre ich vorsichtig. Im dümmsten Fall habt Ihr viel Streß und Ausgaben und am Ende gar nichts davon oder sehr wenig und die Krankenkasse viel. Man kann sich zur Prüfung an die Ärztekammer wenden, da hält man sich alles offen, macht sich aber selbst erstmal weniger Streß. Die geben das an einen Gutachter, da kann man dann einigermaßen abschätzen, ob eine Klage erfolgreich wäre oder eher nicht. Habt Ihr Photos von Lilli zu irgendeiner Zeit, wo sie auf beiden Seiten rote Augen hat? Wenn sie das schon zur Geburt nicht hatte, bzw. noch mehr wenn eine Pupille da schon weiß aussah mit Blitz, würde sich die Frage stellen, ob die Linsentrübung evt. angeboren war. Du hattest ja mal geschrieben, daß ein Auge dunkler war. War da auch schon die Pupille verzogen/ nicht rund? Genießt erstmal die Zeit und laßt es Euch nicht sofort mit Beschwerdestreß kaputtmachen. Grüße, Jomol

von Jomol am 20.07.2015, 08:53



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So würde ichs auch machen. Bei einer Klage gegen einen Arzt hat man immer erst mal verloren, da muss man sehr gute Beweise haben, um da bei Gericht im Vorteil zu sein.

von Sangara am 20.07.2015, 10:01



Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Mittlerweile gilt doch die Beweisumkehr bei Ärzten oder nicht? Also das der Arzt nachweisen muss, dass er alles untersucht, getan, gesagt hat etc. Ich bin an Ende meines Studiums und kenne mich daher etwas aus. Mir kam das Verhalten der Ärztin sehr fahrlässig vor. Es wird srhr häufig vorschnell geklagt bei Verläufen, die nicht abzusehen waren etc. In diesem Fall wäre eine Klage allerdings völlig zu Recht angebracht und der Oberarzt hat das auch bestätigt. Du hast die Kinder Ärztin doch sogar mal auf das Auge hingewiesen, oder? Für mich völlig unverständlich, dass sie das ignoriert und nicht erkannt hat. Definitiv Klage und viel Durchhaltevermögen

von crocki am 20.07.2015, 11:49



Antwort auf Beitrag von crocki

hier nochmal ein Nachtrag zur Beweislastumkehr: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7527/patientenrechte_aid_134146.html Zusammengefasst: es gilt sonst, dass der, der Schadensansprüche stellt, in der Beweislast steht. aber: "„Bei grober Missachtung der medizinischen Standards, also wenn jeder andere Kollege die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würde, kehrt sich die Beweislast um“, so Medizinrechtlerin Steldinger. „In solchen Fällen muss der Arzt den Nachweis führen, dass der Schaden auch bei fehlerfreier Behandlung aufgetreten wäre.“ So muss etwa eine Patientin, deren Arzt einen Beckenbruch übersehen hat, nicht mehr beweisen, dass ihre Arthrose und ihre Schmerzen beim Gehen ohne den Fehler nicht bestehen würden, sondern der Arzt muss nachweisen, dass die Beschwerden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei einer ordnungsgemäßen Behandlung der Fraktur aufgetreten wären (BGH, Az. VI ZR 34/03)."

von crocki am 20.07.2015, 11:55



Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Schön dass es der kleinen gut geht. Ich find auch dass man heutzutage nicht mehr blind drauf vertrauen sollte was Ärzte sagen. Hab auch schon mehrmals den Arzt gewechselt weil ich mit den Aussagen nicht einverstanden war. Hoffentlich wird euer nächster KiA zuverlässiger

von alessia_laura am 22.07.2015, 16:09