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BV, wie geht es weiter?

Thema: BV, wie geht es weiter?

Hallo Mädels, ich war heute beim FA und er hat mir ein BV ausgestellt. Ich bin Krankenschwester im zweiten (bald drittem) Lehrjahr und weiß nun nicht wie ich das handhaben muss?! Muss ich das Schreiben vom FA einfach bei meinem AG abgeben? Muss ich das meiner KK mitteilen oder geschieht das automatisch vom Arzt her? Bin gerade etwas ratlos

von EngelJustyna am 12.08.2014, 14:50



Antwort auf Beitrag von EngelJustyna

Hallo, ich hatte in der letzten Schwangerschaft auch eins. Hatte mir eine Kopie gemacht und das Original bekommt der Arbeitgeber. Du bekommst vom Arbeitgeber den ganz normalen Lohn weitergezahlt, der AG kann es sich aber irgendwie bei der KK zurückholen. Ich glaub das wars schon, jetzt musst Du nur noch die viele freie Zeit rumbringen ;-) Liebe Grüße

von Jana287 am 12.08.2014, 14:57



Antwort auf Beitrag von Jana287

Muss ich denn dem AG sagen aus welchem Grund das BV ausgestellt wurde? Denn in dem Schreiben steht nur das eine Gefährdung des Lebens für Mutter und Kind besteht und ein BV aus medizinischer Sicht notwendig ist. Ich habe schon mehrfach Blutungen gehabt und trotz dickem Bauch abgenommen aufgrund von Übelkeit und Erbrechen. Ich hatte im Februar diesen Jahres eine FG (Zwillinge) und bin durch mein Hashimoto zusätzlich gefährdet. Das muss ich doch nicht alles erzählen oder?

von EngelJustyna am 12.08.2014, 16:08



Antwort auf Beitrag von EngelJustyna

du musst keine begründung angeben. die abgabe des zettels reicht. du solltest nur für dich dort klären wie es weitergehen kann. ob und wann du die ausbildung weitermachen kannst (und willst). geniesse die freie zeit ;-) und toi toi toi das es dir jetzt besser geht. lg, die landmotte

von landmotte am 12.08.2014, 16:20



Antwort auf Beitrag von EngelJustyna

Nein, sowas geht den AG nichts an. Du gibst nur die Bescheinigung da ab. Weswegen, das ist er nicht befugt zu fragen.

von Sangara am 12.08.2014, 16:20



Antwort auf Beitrag von EngelJustyna

Also bei mir ist es ähnlich. Ich darf meinen Job als Lokführerin auch nicht mehr ausüben für die Zeit 12. Ssw bis 8 Wochen nach der Geburt. Ich bin im Büro meines Teamleiters untergebracht und friste da jetzt mein Dasein bis zum Beginn des Mutterschutzes. Wenn ich mich aber dazu entschließe 3 Jahre zu Hause zu bleiben verliere ich meinen Führerschein und darf Prüfung nochmal machen Alles nicht so leicht...

Mitglied inaktiv - 12.08.2014, 16:47



Antwort auf Beitrag von EngelJustyna

Ich danke euch für die vielen hilfreich Antworten!

von EngelJustyna am 12.08.2014, 16:59