Hallöchen...
Also das funktioniert so, dass meine Chefin mir das volle Gehalt überweist & denn Anteil den ich nicht arbeite von der Krankenkasse wieder bekommt. Sie meinte das ist ähnlich wie beim Mutterschutz, da bezahlt sie auch nur einen Arbeitnehmeranteil & den rest bekommt sie von der Kasse wieder.
Das geht aber wohl nur wenn das Beschäftigungsverbot aus medizinischer Sicht vom Arzt ausgesprochen wird. Und nicht wenn es der Arbeitgeber ausspricht ( hab ich in Netz gelesen).
Ist auf jeden Fall ne tolle Sache.
GVLG Steffi
von
kleineblase14
am 31.07.2013, 20:03
Doch auch wenn der ag es ausspricht. ..
Ich habe so ein Berufsverbot und mein ag bekommt ca. Die Hälfte wieder.
Glg
von
mausi87hb
am 31.07.2013, 20:09
Bei einem Beschäftigungsverbot beommt man ganz normal sein Gehalt vom AG weiter. Der AG bekommt dann das Geld plus Sozialversicherungsbeiträge von der KK zurück erstattet. Bei einem TeilBV dann nur den Anteil, den man nicht arbeitet.
D.H. der AG hat keine Einbußen und kann für diese Zeit eine Aushilfe einstellen.
von
dieholde
am 31.07.2013, 20:10
Hallo :)
Vielen Dank für die Erklärung !
Ich wusste nicht genau wie das funktioniert. Hab da en bissl panik gehabt wie das geht. Da ich kein stress haben will. Ich würde dann wohl das nächste mal mit dem FA sprechen. Meine Hebamme hat gesagt ich soll das so schnell wie möglich tun, aber ich wollte mir zuerst sicher sein wie das funktioniert.
Danke danke danke !! :)
von
Alexa__84
am 01.08.2013, 07:43