Aufgrund besonderer Lebensbedingungen wurde mit nach 2010 und 2011 (Reha) auch 2013 eine Mutter-Kind-Kur genehmigt. Während dieser Kur musste ich kurzfristig nach Hause fahren, um die Sterbebegleitung für eine nahestehende Person zu übernehmen. Zwar habe ich die Kur danach fortgesetzt, aufgrund der ungeheuren emotionalen Belastung, war ein Kurerfolg natürlich nicht gegeben, dies wurde der Krankenkasse auch so mitgeteilt. Halten Sie es für möglich, dass eine erneute Beantragung sinnvoll wäre?
von schnirri am 04.02.2014, 16:06