Nach welchem Zeitraum muss ich eine Antwort (Zu-oder Absage) von der Rentenversicherung erhalten,wenn mir der Eingang vom 25.4. 2014 bestätigt wurde.?
von otti am 29.04.2014, 20:21
Nach welchem Zeitraum muss ich eine Antwort (Zu-oder Absage) von der Rentenversicherung erhalten,wenn mir der Eingang vom 25.4. 2014 bestätigt wurde.?
von otti am 29.04.2014, 20:21
Im Rentenversicherungsrecht gelten die allgemeinen zeitlichen Regelungen zur Untätigkeitsklage. Eine solche ist im Antragsverfahren nach 6 Monaten zulässig, im Widerspruchsverfahren nach 3 Monaten. § 88 SGG.
von Annina Dessauer am 05.05.2014