Nach welchen Zeitraum kann ich ein Antwort erwarten?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Nach welchen Zeitraum kann ich ein Antwort erwarten?

Nach welchem Zeitraum muss ich eine Antwort (Zu-oder Absage) von der Rentenversicherung erhalten,wenn mir der Eingang vom 25.4. 2014 bestätigt wurde.?

von otti am 29.04.2014, 20:21



Antwort auf: Nach welchen Zeitraum kann ich ein Antwort erwarten?

Im Rentenversicherungsrecht gelten die allgemeinen zeitlichen Regelungen zur Untätigkeitsklage. Eine solche ist im Antragsverfahren nach 6 Monaten zulässig, im Widerspruchsverfahren nach 3 Monaten. § 88 SGG.

von Annina Dessauer am 05.05.2014