Sehr geehrte Frau Jasker, vor kurzem habe ich eine Mutter-Kind-Kur nach § 24 (Vorsorge beantragt). Dieser Antrag liegt nun beim MDK. Ist es Ihrer Erfahrung nach so, dass Anträge, die beim MDK sind häufiger abgelehnt werden? Man hat mir gesagt, dass es sein könne, dass in meinem Fall eine Reha (nach § 41 SGB V) geprüft wird, da ich entsprechende Krankheiten habe. Wenn es so ist und der MDK zu dem Schluss käme, dass dies die geeignetere Maßnahme für mich wäre - kann die Krankenkasse dann die Mutter-Kind-Kur ablehnen, weil eine Leistung nach § 24 SGB V beantragt ist? Gelten für eine Maßnahme nach § 41 SGB V diesselben Bearbeitungsfristen (3 Wochen ohne MDK und 5 Wochen mit MDK)? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen
von Melwurm am 22.02.2020, 22:18