Hallo Frau Lasker, ich würde gerne auf Kur gehen mit meinen 2 Kindern (1 davon hat eine Behinderung). Um die Kur möglich zu machen, bräuchte ich zusätzlich meinen Mann vor Ort, da sich unser eines Kind niemals fremdbetreuen lässt. Ich habe gehört, dass es sowohl möglich wäre, dass mein Mann als Betreuungsperson zugelassen werden könnte, aber auch dass er quasi zeitgleich eine Kur beantragt (quasi jeder mit einem Kind). Wie wahrscheinlich ist es, dass eine von den Ideen tatsächlich von der KK genehmigt wird und umsetzbar sind? Und bei welcher Möglichkeit haben wir am wenigsten finanzielle Einbußen? Lg
von isci am 02.05.2019, 16:42