Hallo, ich war im Oktober 2017 mit meinen Zwillingen zur MuKiKur auf Rügen. Es war sehr erholsam und die Zeit hat mir, aber auch den Jungen, sehr sehr gut getan und wir haben ein paar Dinge dann zu Hause so übernommen. So weit so gut. Nun würde ich gern noch einmal auf eine Kur fahren. Im letzten Jahr haben mein Mann und ich uns getrennt und ich wollte gern wissen, ob das eine neue Indikation darstellen würde? Dann könnte ich ja schon nach 2 Jahren wieder eine Kur beantragen, das ist doch richtig? Wann könnte ich sonst frühestens wieder einen Kurantrag stellen, wenn man die Bearbeitungszeit noch einberechnet? Schon Mai, Juni 2021 oder wirklich erst Oktober 21? Über eine Auskunft von Ihnen würde ich mich sehr freuen, herzlichen Dank im Voraus. MfG Sophie
von Mausgrau am 04.05.2020, 15:41