Entschuldigung, noch eine Frage...

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Entschuldigung, noch eine Frage...

Hallo Frau Dessauer, danke sehr für Ihre schnelle Antwort auf meine Frage heute Vormittag. Jetzt stellt sich mir danach noch eine weitere Frage, nämlich, wie erkenne ich, ob die Mutter-Kind-Kur als Vorsorge- oder Rehamassnahme genehmigt wurde, wenn die Krankenkasse mir ihr O.K. lediglich telefonisch mitgeteilt hat ("Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, daß wir Ihren Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur genehmigen können, Ihrem Mann raten wir allerdings eine Rehamassnahme über den Rentenversicherungstraeger anzutreten.")-bedeutet das dann automatisch, daß die Mutter-Kind-Kur eine Vorsorgemassnahme ist? Auf unserem Antragsformular steht im Kopf "Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge/Rehabilitation für Mütter/Väter und Kind/Kinder nach $$ 24, 41 SGB V" Und wer trägt die Anwaltskosten? Sicher der Patient allein? Die Klinik, in der wir gerne die Kur durchführen möchten, bietet für die Begleitperson die Möglichkeit einer ambulanten Bäderkur mit an, die durch die Krankenkasse wohl mit 13,-€ täglich bezuschusst werden soll. Das wäre bei meinem Mann, wenn er als Selbstzahler mitfahren würde, sicher auch positiv für seine Gelenkschmerzen, die er durch die Sarkoidose hat. es wäre mir halt schon wichtig, daß er mit könnte, da unser Kleinster noch nie fremdbetreut wurde (selbst von Oma höchstens mal eine Stunde) oder wäre es doch sinnvoller, die Maßnahme erst später anzutreten, wenn der Kleine so weit ist?? Kann man das jetzt im Nachhinein, nach der Genehmigung noch aus diesen genannten Gründen zeitlich nach hinten verschieben? Irgendwie habe ich das Gefühl, daß wir von Anfang an bei der falschen Beratung waren... Schöne Grüße nochmal, Hashomy

von Hashomy am 17.11.2015, 13:21



Antwort auf: Entschuldigung, noch eine Frage...

Sie können bei Ihrem Hausarzt nach den Kopien der Atteste fragen oder aber direkt ob er die Kur als Vorsorge- oder Reha gestellt hat. Mit dem Rentenversicherungsträger hat das "nichts zu tun". Das hat etwas damit zu tun, ob die Kliniken einen Vorsorge- und / oder Rehaparagrafen haben, d.h. die Rehabilitation liegt ja auf einer Besserung eines bereits eingetretenen Vorfalls, sprich es liegt schon Burn Out vor, es liegt schon ein Bandscheibenvorfall vor usw. Die Vorsorge dient der Prävention. Allgemein geht es im Mutter-Kind Kur Bereich aber sowohl in der Vorsorge-als auch Rehabilitation um die Sicherung der Teilhabe am sozialen Leben und die Vermeidung von Chronifizierung oder Zerrüttung. Bei Rehas über den Rentenversicherungsträger steht an erster Stelle die Sicherung oder Wiederherstellung der Teilhabe am beruflichen Leben. Die Anwaltskosten für den Widerspruch übernehmen wir! Dazu haben wir eine Kooperation geschlossen. Die Kosten für die ambulante Badekur im Hänselhof sind meiner Meinung nach auf 16 statt 13 € gestiegen, ganz sicher bin ich hier aber nicht, da das nicht mein "Fachgebiet" ist. Die Genehmigung hat immer eine gewisse Bewilligungsdauer. Hier gilt zu beachten dass es eigentlich keine gesetzliche Grundlage einer Gültigkeitsdauer gibt. Allerdings haben die Kassen das intern geregelt, was ich sehr ärgerlich finde. Ich vertrete den Standpunkt dass es den Müttern jetzt schlecht geht und nicht im Sommer 2016 an der See. Das betrifft Sie allerdings nicht, da es ja andere Aspekte sind. Gut ist natürlich wenn ein Kind fremdbetreut wurde, meine Kinder wurden das in der ersten Kur nicht, bei beiden war dies kein Problem. Aber sicherlich können die Kinder fremdeln und da ist es schon gut, wenn man Unterstützung hat. Der Hänslehof ist eine gute Klinik, gerade für Bindungsstärkung, ADHS , Naturheilkunde. Ob er zu den Indikationen von Ihnen passt, kann ich leider nicht beurteilen. Eine ambulante Badekur ist immer da möglich, wo ein Kur & Badearzt vor Ort ist. Viele Grüße

von Annina Dessauer am 17.11.2015