Frage: Antikörperbestimmung Masern

Sehr geehrter Dr. Wahn, Da mein Masern-Impfstatus unklar war, hat mein Gynäkologe nach der Geburt unserer Tochter eine IgG-Bestimmung veranlasst. Resultat war: Masern-IgG: 4.1 Referenzwert: < 0.9 negativ 0.9-1.1 grenzwertig, >1.1 positiv/Immunität Laut Labor (Medica in Zürich) habe ich hiermit lebenslange Immunität. Jetzt habe ich öfters und auch von unserer Kinderärztin gehört, dass der Test, also die Titerbestimmung nicht zuverlässig sei. Was heißt es? Inwiefern ist der nicht zuverlässig? Vor allem: warum behaupten dann mein Gynäkologe als auch der Arzt vom Labor dass ich einen lebenslangen schutz hiermit habe, während in anderen Schriften heißt, der titer sagt nichts über den Schutz aus? Ich dachte bei Masern gibt es nur immun (Antikörper vorhanden) oder eben nicht-immun (keine Antikörper) ohne Abstufungen dazwischen?? Wessen aussagen sind hier richtig? Für mich war das Ziel der Bestimmung zu wissen, ob ich meiner Tochter Nestschutz weitergegeben habe. Habe ich es mit dem Wert getan? Ich hoffe Sie können mich hier aufklären. Langsam bin ich echt verwirrt und voller Sorge um meine Tochterr.... Viele Grüße, Sandra

von sandrasteuer am 06.06.2014, 22:08



Antwort auf: Antikörperbestimmung Masern

Der Antikörper besagt, dass Sie im Moment geschützt sind. Wie lange der Schutz dauert, hängt aber davon ab, wie er entstanden ist. Hat jemand die natürlichen Masern durchgemacht, ist er in der Regel lebenslang geschützt. Ist aber jemand geimpft und hat deswegen Masernantikörper, dann hält der Schutz nicht lebenslang, und er sollte als Erwachsener noch einmal geimpft werden. Das Robert-Koch Institut schreibt "Die Impfung gegen Masern ist für alle Erwachsene empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist. Weiterhin ist die Masernimpfung allen Erwachsenen als so genannte Indikationsimpfung bei beruflicher Exposition oder als postexpositionelle Prophylaxe (vorbeugende Impfung nach Kontakt zu Masernkranken) empfohlen." Ich vermute, Sie sind nach 1970 geboren und haben als Kind die Impfung bekommen. Dann müssten Sie in einigen Jahren eine Auffrischimpfung bekommen.

von Prof. Dr. med. Volker Wahn am 07.06.2014