Mitglied inaktiv
Hallo Kristina! ich habe eine Frage. Und zwar möchte ich halbtags wieder arbeiten gehen. Habe jetzt meist Dienst von 5 1/2 h ab und an auch ganze Dienste mit 8 1/4 h. Wie viele Stillpausen stehen mir denn bei der Stundenzahl zu? Und kann ich diese in Absprache mit dem Ag auch zusammen hängen und später anfangen oder eher nach Hause gehen statt auf Station zu stillen oder zu pumpen? Gibt es da einen Gesetzestext zu? lg und vielen Dank für Deine Mühen Antje
Kristina Wrede
Liebe Antje, ich zitiere dir mal aus dem Gesetzestext: ""Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Ich denke, das Wichtigste ist, dass du dich mit deinem Arbeitgeber zusammen setzt und ganz offen über die Lage sprichst. Er hat ja durchaus Vorteile, wenn dein Kind weiterhin Muttermilch bekommt, denn nachweislich sind diese Kinder gesünder und die Mütter fehlen dadurch seltener bei der Arbeit... Ihr findet sicher eine für dich passende Lösung! Lieben Gruß, Kristina
Mitglied inaktiv
Hier schon mal der Gesetzestext: Stillzeiten (§7, Abs.1, 2, 3) "Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird." Mehr hat sicher Kristina zu sagen. Anouschka
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die beiden Antworten! Dann hab ich jetzt was genaueres und kann dann am Montag mal anfragen wie es aussieht. Würde halt gern die Zeit zusammen nehmen und eher gehen weil es mit der Uhrzeit passt zur Mittagsmahlzeit. Ganz liebe Grüße und alles Liebe und Gute für Euch Antje