Mitglied inaktiv
mein Kind ist jetzt 5 Wochen alt . ich werde in sieben Wochen wieder Teilzeitarbeiten , da ich Krankenschwester bin werde ich 3* die Woche für 7 Stunden in Früh- spät- wechselschicht arbeiten . da ich dort keine Gelegenheit habe zu Stillen oder abzupumpe wollte ich fragen wie ich das Problem mit der Ernährung am besten Lösen kann .
? Liebe Tati, warum gibt es bei Ihrer Arbeit keine Möglichkeit zum Abpumpen? Irgendeinen Raum muss es geben und wenn es bisher keinen Gab, dann muss eben einer geschaffen werden. Ein Büro, in das Sie sich zurückziehen können, einen Ruheraum für das Personal, notfalls ein Materialraum … Falls Sie als mobile Krankenschwester arbeiten geht es im allerschlimmsten Fall auch im Auto (es gibt sogar elektrische Pumpen, die am Zigarettenanzünder angeschlossen werden können). Die beste Lösung besteht darin, dass Sie Abpumpen und lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen: Sie haben das Recht auf Pumppausen und die Möglichkeit zum Pumpen! Auszug aus dem Mutterschutzgesetz: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." LLLiebe Grüße Biggi Welter
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