Mitglied inaktiv
Guten Morgen Biggi, mir steht eine Behandlung bei Zahnarzt bevor, die ich nicht ohne Spritze über mich ergehen lassen kann (soll eine Teilkrone bekommen). Nachdem ich meinen 27 Wochen alten Sohn noch immer voll stille, kommen mir da jetzt doch einige Zweifel, was die Betäubung angeht. Sollte ich die Behandlung auf die Zeit verschieben, wenn ich abgestillt habe??? Danke für eine rasche Antwort. Liebe Grüße Luca1705
? Liebe Luca, Eine Zahnbehandlung und auch das Ausbohren einer Amalgamfüllung oder auch die Behandlung oder Entfernung eines Weiheitszahnes oder eine Wurzelbehandlung erfordert KEINE Stillpause und auch kein Abpumpen und Verwerfen von Milch. Ich zitiere aus `Arzneiverordnung in Schwangerschaft und StillzeitA Schaefer, Spielmann, 6. Auflage 2001: `Erfahrungen. Lidocain (z.B. Xylocain) geht selbst bei intravenöser Behandlung von Herzrhythmusstörungen nur in sehr geringer Menge in die Muttermilch über (siehe Abschnitt 4.4.10.). ... Eine interpleurale Dauerinfusion von Bupivacain (z.B. Carbostesin) 25 mg/Stunde führte zu Muttermilchkonzentrationen von maximal 0,45 Mg/ml. Im Serum des Säuglings war die Substanz nicht nachweisbar (Nachweisgrenze unter 0,1 Mg/ml). Toxische Symptome wurden nicht beobachtet (Übersicht bei Spigset, 1994). Daten zu anderen Lokalanästhetika liegen nicht vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch Substanzen wie Articain (Ultracain) mit kurzer Halbwertszeit und hoher Plasmaeiweißbindung nur sehr geringe Konzentrationen in der Milch erreichen. Der heute übliche Adrenalinzusatz wirkt ohnehin einem Übergang in die Muttermilch entgegen. ... Empfehlung für die Praxis. Bei üblicher Anwendung (im Rahmen einer Zahnbehandlung oder kleiner chirurgischer Eingriffe) können Lokalanästhetika auch in der Stillzeit verwendet werden; dies gilt auch für die Kombination mit Adrenalin. Prilocain sollte gemieden werden, nach versehentlicher Applikation ist aber keine Stillpause erforderlich.A Das Gleiche gilt für eventuelles Röntgen: `Röntgenuntersuchungen in der Stillzeit erfordern keine Stillpause, unabhängig davon, welches Organ untersucht wird. Dies gilt selbstverständlich auch für die Mammographie. Einschränkungen gelten lediglich für jodhaltige Kontrastmittel und für die Anwendung radioaktiver Isotope.A Quelle: s.o. Sollten nach der Behandlung Schmerzmittel erforderlich sein, so können auch diese so gewählt werden, dass weiter gestillt werden kann. Ich hoffe, der Zahnarztbesuch wird nicht zu unangenehm. LLLiebe Grüße Biggi Welter
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