Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Welter, da ich noch in der Ausbildung bin, werde ich nach den acht Wochen Mutterschutz wieder arbeiten. Nun weiss ich nicht, ob es sinnvoll ist, das Stillen anzufangen. Wenn ja kann ich dann mit einer Tablette sofort abstillen und bekomme ich diese auch? Mit freundlichen Grüßen
Liebe Jassy0803, Berufstätigkeit ist kein zwingender Abstillgrund, viele Mütter kombinieren Stillen und Arbeiten und das können Sie auch, wenn Sie es wollen. Sie können zum Beispiel so vorgehen: o Sie stillen ausschließlich bis Sie wieder anfangen außer Haus zu arbeiten. Etwa vier Wochen vor Arbeitsbeginn, beginnen Sie damit das Abpumpen und Handausstreichen zu erlernen. Die Milch die Sie beim Üben gewinnen, können Sie schon als Vorrat einfrieren. Sobald Sie dann arbeiten, können Sie dort abpumpen (zum Beispiel in einem leeren Seminarraum, einem Sanitätsraum, einem Büro, im Auto ...). Als stillender Mutter stehen Ihnen in Deutschland und Österreich bezahlte Pausen zum Abpumpen oder Stillen zu. Die Milch können Sie aufbewahren (entweder in einem Kühlschrank oder auch in einer Kühlbox mit Kühlakkus), so dass Ihr Kind sie während Ihrer Abwesenheit bekommen kann. Wenn Sie mit dem Baby zusammen sind, können Sie ganz "normal" stillen. o Sie stillen voll bis zum Beginn Ihrer Berufstätigkeit, lernen aber etwa zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, wie Sie Milch von Hand ausstreichen oder wie mit einer geeigneten Pumpe (entweder eine Handpumpe oder eine kleine elektrische Pumpe mit Batteriebetrieb) abpumpen. Ab dem ersten Arbeitstag, streichen Sie immer dann, wenn die Brust zu spannen beginnt oder schmerzhaft prall wird gerade soviel Milch aus, dass Sie sich wieder wohl fühlen (alternativ zum Handausstreichen kann eine Pumpe verwendet werden). Falls möglich, können Sie die Brust auch kühlen, z.B. mit einen kleinen Hot Coldpack, das in den BH eingelegt werden kann. Entleeren Sie wirklich nur so viel Milch aus der Brust, dass die Spannung nachlässt und Sie sich wohl fühlen, nicht mehr, denn dann regen Sie die Milchbildung weiter an. Diese geringen Mengen, die Sie zu diesem Zweck abpumpen oder ausstreichen, können Sie auch notfalls auf der Toilette ausstreichen/abpumpen und dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wegwerfen. Nach einiger Zeit wird sich Ihre Brust daran gewöhnt haben, dass zu diesen Zeiten, während denen Sie arbeiten keine Milch mehr gebraucht wird. Es gilt dann wie oben, wenn Sie mit Ihrem Baby zusammen sind, können Sie stillen, ansonsten bekommt es künstliche Säuglingsnahrung. Bei den ersten Pumpversuchen werden Sie vermutlich nur relativ kleine Mengen (5 ml sind schon ein Erfolg) gewinnen können. Mehr als 30 ml zwei oder drei Mal täglich sollten Sie zunächst nicht abpumpen, da Sie sonst zu sehr in das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage eingreifst. Wenn Sie dann arbeiten, können Sie selbstverständlich mehr abpumpen, um die durch die Trennung ausgefallenen Stillzeiten ersetzen zu können. Außerdem kann ich Ihnen nur dringend raten, sich baldmöglichst an eine Stillberaterin in Ihrer Nähe zu wenden und mit ihr genau zu besprechen, welche Pumpe für Sie geeignet ist und wie Sie damit umgehen. Wenn Sie mir Ihren Wohnort mit Postleitzahl angeben, suche ich Ihnen gerne die nächstgelegene LLL Stillberaterin heraus. Falls möglich, legen Sie den Berufstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Sie arbeiten von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitwoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen. Rechnen sie damit, dass Ihr Kind sich nach Ihrer Rückkehr auf Sie "stürzen" wird und die Nächte zunächst einmal deutlich unruhiger werden. Viele berufstätige Mütter erleben, dass ihr Kind nachts Mama "tanken" muss. Als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Wenn Sie sich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren wollen, ist zum Beispiel die Ausgabe 2/2000 (März) des "buLLLetin die andere Elternzeitschrift für den Still und Erziehungsalltag" (die deutschsprachige Zeitschrift der La Leche Liga) empfehlenswert. Sie beschäftigt sich unter dem Titel "Beruf und Berufung" mit dem Thema Stillen und Berufstätigkeit. Neben praktischen Tipps (Abpumpen, Aufbewahren von Muttermilch usw.) finden Sie in diesem Heft auch Erfahrungsberichte. Vielleicht ist der Inhalt dieses Heftes auch interessant für Sie. Das buLLLetin kann sowohl im Abonnement als auch als Einzelheft (buLLLetin Versand, Simone Kamer, Neumattstraße 20, CH3053 Münchenbuchsee oder auch beim Stillshop auf dieser Seite) bezogen werden. Wenn Sie sich Ihrer Entscheidung nicht zu stillen aber absolut sicher sind, dann haben Sie zwei Möglichkeiten des primären Abstillens: medikamentös oder auf natürliche Weise. Auch wenn Sie jetzt vielleicht glauben, dass die Einnahme von Abstilltabletten der einfachere Weg ist, sollten Sie bedenken, dass dieser Weg sehr gravierende Nebenwirkungen haben kann und der Milcheinschuss nicht immer sicher unterdrückt wird bzw. es nach dem Absetzen der Medikamente zu einem Milcheinschuss kommen kann. Das natürliche Abstillen hat sehr viele Vorteile und außerdem könnte Ihr Kind dann zumindest das Kolostrum erhalten. Zu ihrer Information hänge ich Ihnen einen Leserbrief eines Gynäkologen aus Hamburg an, in dem er sich mit der Frage "Abstillen medikamentös oder natürlich" auseinandersetzt. Falls Sie sich für das natürliche Abstillen entscheiden, sollten Sie bereits vor der Geburt mit einer Stillberaterin in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen, die Sie auch in dieser Frage (Abstillen gehört zum Stillen) beraten kann. Ich wünsche Ihnen eine schöne restliche Schwangerschaft und eine gute Geburt. LLLiebe Grüße Biggi Welter Leserbrief Pädiatrische Praxis 60, 561 562 (2001/2002) Abstillen - natürlich oder medikamentös Zu Umfrage in Pädiatrische Praxis 59, 583 587 (2001) In der Umfrage haben Vertreter namhafter Geburtskliniken Stellung genommen. Zu den Risiken der Einnahme von Ergotaminabkömmlingen - und das sind alle dort genannten Medikamente zum medikamentösen Abstillen - hat sich kein Experte sachgerecht geäußert. Die Umfrage erweckt den Eindruck, als seien früher einmal in den USA Zwischenfälle aufgetreten, die jedoch in Europa nie Bedeutung erlangt haben und vernachlässigbar sind. Ein Studium der verfügbaren Literatur vermittelt jedoch ein etwas anderes Bild. Hinzu kommen immer wieder mündliche Berichte von Hebammen sowie Kolleginnen und Kollegen über Herzinfarkte und zerebrale Krampfanfälle im Zusammenhang mit der Einnahme von Bromocriptin. Die jüngste Veröffentlichung aus Deutschland über solche Zwischenfälle stammt aus dem Jahr 2000 (1). Sie arbeitet auch die derzeitig verfügbare Literatur auf. Danach sind folgende berichtete Nebenwirkungen von Bromocriptin postpartal bisher beobachtet worden: Herzinfarkt (1, 2), Bluthochdruck (3), Schlaganfall (4), Krampfanfall (5), Psychose (6). Außerdem konnte von Larazet et al. (7) erstmals ein Koronararterienspasmus nach Bromocriptingabe oral im Herzkatheterlabor nachgewiesen werden. Unter einer Einmalgabe von Bromocriptin war ein Vasospasmus der rechten Koronararterie mit einer Lumeneinengung von 70 % angiographisch nachweisbar. Es besteht also kein Zweifel daran, dass Ergotaminerderivate zu Vasospasmen führen können und damit auch zu den genannten erheblichen Nebenwirkungen teilweise mit Todesfolge. Das Potenzial zu diesen Nebenwirkungen haben auch alle neueren Ergotaminderivate (z.B. Cabergolin), da sie der gleichen Stoffgruppe entstammen. Sie sind lediglich noch nicht über so lange Zeit und so gründlich untersucht worden. Freilich sind die genannten erheblichen Risiken gering; sie haben aber immerhin dazu geführt, dass die Food and Drug Administration (FDA) die Zulassung von Bromocriptin zum Abstillen widerrufen hat. Offenbar unbeachtet geblieben ist die Empfehlung der Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer von 1989, die die Anwendung von Bromocriptin zum Abstillen nur in medizinisch begründeten Situationen empfiehlt (8). In den Umfragen wurde festgestellt, dass das Abstillen häufig auf Wunsch der Mütter erfolgt und es selten medizinische Gründe zum Abstillen gibt. Dementsprechend dürften auch Ergotamtinabkömmlinge zum Abstillen nur selten angewendet werden, würde man der Empfehlung der Arzneimittelkommission folgen. Dass dem nicht so ist, ist seit Jahren bekannt. Der Grund liegt darin, dass das "natürliche Abstillen" erst in den letzten Jahren bekannter geworden ist. Es ist mühsamer als das medikamentöse Abstillen, und es dauert länger. Die Befürchtung, es könnte sich eine Mastitis entwickeln ist nur selten berechtigt, da die Übertragung der Keime aus dem Mund des Kindes auf die Brustwarze (immer noch der häufigste Übertragungsweg!) normalerweise nicht wirksam ist. Aufgrund der Datenlage habe ich keinen Zweifel, dass es ein juristisches Erfordernis ist, die betroffenen Mütter über die alternativen Möglichkeiten zum Abstillen aufzuklären und die seltenen Risiken auch zu nennen. Die Begründung, es fehle die Kontrollmöglichkeit des gewünschten Effektes bei natürlichem Abstillen greift nicht, da heute jeder betroffenen Frau eine Nachsorgehebamme und eine Frauenarztpraxis zur Verfügung stehen, die diese Kontrolle ausüben können. Bei den Ausführungen über natürliches Abstillen verwundert es immer wieder, dass die Reduktion der Flüssigkeitsaufnahme durch die Mutter immer noch genannt wird. Schon seit vielen Jahren ist aus der Literatur bekannt, dass eine Einschränkung der Trinkmenge nur eine eingeschränkte Harnproduktion, jedoch keine Verminderung der Milchproduktion zur Folge hat. Zusätzlich verschlechtert sich auch noch das Allgemeinbefinden der betroffenen Mutter, so dass diese unnütze Maßnahme endlich aus dem Repertoire gestrichen werden sollte! Literatur: Arzneimittelkommission Bundesärztekammer: Medikamentöses Abstillen nur in medizinisch begründeten Fällen. Dtsch. Ärzteblatt 86 (1989), 1232. Canterbury, R. J., et al: Post partum psychosis Induced by Bromocriptine. South Med J. 1987; 80:1463 4. Hopp, L., et al: Myocardial infarction post partum in patients taking Bromocriptine for the prevention of breast engorgement. Int J. cardiol 1996; 1957: 227 32. Iffy, L.: Post partum intracerebral haemorrhag in a patients receiving Bromocriptine. Pharmacoepidem Drug Safety 1994; 3: 247 9. Katz, M., et al: Puerperal hypertension, stroke and Seizures after suppression of lactation with Bromocriptine. Obstet gynecol. 1985; 66: 822 4. Lindner, M., et al: Ergotamininduzierter postpartaler Myocardinfarkt. Herz/Kreisl. 2/2000; 32: 65 68. Larrazet, F. et al; Possible bromocriptine induced myocardial infarction. Ann. Int. Med. 1993, 118: 199 200. Lawrence, R.A.: Breastfeding: Mosby Baltimore, Berlin 1999, 305. Dr. Michale Scheele Stillberater IBCLC Stillbeauftragter des Berufsverbandes der Frauenärzte und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe