Stillen im Beruf nach der Elternzeit

 Biggi Welter Frage an Biggi Welter Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

Frage: Stillen im Beruf nach der Elternzeit

Hallo, ich gehe ab Mitte Juli wieder für 30h arbeiten und stille noch alle Mahlzeiten, da wir einfach keine Mahlzeit ersetzt bekommen. Ich versuche es gerade Mittags,aber es geht sehr schlecht vorran. Habe ich auch Stillzeitrechte? Der Kitaplatz wäre auch gleich um die Ecke. Danke und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 21:26



Antwort auf: Stillen im Beruf nach der Elternzeit

Liebe Juli2010, als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Wenn Sie sich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren wollen, möchte ich Ihnen das Buch "Stillen, Job und Family -Stillen, Erwerbstätigkeit und Familie lassen sich verbinden" von Gale Pryor / Kathleen Huggins empfehlen. Sie bekommen es im Buchhandel, bei einer LLL-Beraterin oder auch hier im Still-Shop. LLLiebe Grüße Biggi Welter

von Biggi Welter am 07.06.2011



Antwort auf: Stillen im Beruf nach der Elternzeit

Können sie mir das nochmal mit ihren Worten erklären? Ich gehe 30h arbeiten. Und ich mache eine halbe Stunde Pause. Kann ich dann auch meine Stillzeit so legen, dass ich 1/2 h später komme und eher gehe? Lieben Dank für ihre rasche Antwort

Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 21:59



Antwort auf: Stillen im Beruf nach der Elternzeit

Liebe Juli2010, ja, das ist theoretisch möglich, besprechen Sie das besten mit Ihrem Chef. LLLiebe Grüße Biggi

von Biggi Welter am 08.06.2011



Antwort auf: Stillen im Beruf nach der Elternzeit

Hallo Juli2010, ich werde.auch bald 30 std arbeiten und möchte meinen sohn weiter stillen. Das mutterschutz gesetz kenne ich, aber mich würde es interessieren wie es in der praxis ist. wie haben Sie es gemacht? ich werde mich über eine antwort freuen. VG

von adam-s mami am 20.05.2013, 11:12