Mitglied inaktiv
Hallo Biggi nach langer Zeit wieder einmal! Meine Kleine ist nun genau 11 Monate alt und Stillen klappt wunderbar. Ich arbeite seit knapp einem halben Jahr wieder voll im Orchester. Mittlerweile isst sie ja auch schon vieles, das klappt auch bei teilweise vollem Dienstplan und einigen Auswärtskonzerten ganz gut. Nun steht im Februar ein Konzert in Süd-D mit Übernachtung an. Wir werden irgendwann mittags oder vormittags losfahren und erst am nächsten Tag zurückfahren. Das geht einfach nicht mit Stillkind. V.a., da sie schon älter ist, hätte ich Angst, dass das Stillen, wenn es bis dahin noch seltener wird, dadurch leicht ganz kaputt gemacht wird. Ich habe mal online den Mutterschutz gesucht und folgendes gefunden: "§ 7 Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden." Ich würde das so interpretieren (und weiß, dass es auch mancherorts so gehandhabt wird), dass ich dieses eine Projekt nicht mitmachen darf. Ich weiß aber andererseits, dass ich damals bei Felix auch wegen einer ähnlichen Sache mit der Gewerkschaft gesprochen hatte, und die meinten, ich hätte ja die Möglichkeit bei einer weiten Fahrt einen Babysitter mitzunehmen, dann könnte ich immer zwischendurch stillen, denn die eigentlichen Dienstzeiten seien zusammenhängend ja nicht so lang. Wir haben solche Aktionen afrüher auch schon ein paar Mal gemacht, wenn es um lange Fahrten an einem Tag ging. Aber der Kinderfrau jetzt auch eine Hotelübernachtung zu finanzieren und auch die ganze Dauer zu bezahlen, finde ich schon unverhältnismäßig teuer. Der Papa (oder umgekrht die Kinderfrau) muss jedenfalls bei den beiden Großen bleiben, von denen der eine zur Schule muss. Ich kann ja nochmal anrufen, aber ich denke nicht, dass ich meine eigene Gewerkschaft da im Rücken habe. Die hatten mir vor einer zweiwöchigen Amerikatour auch die Möglichkeiten eines unbezahlten Urlaubs dargelegt (nachher habe ich dann doch alle damals noch zwei Kinder und die Oma mitgenommen - wir haben zwar draufgezahlt, aber die Reise, obwohl es Abeit war, für uns als Urlaub schöngeredet). Aber so ganz korrekt kommt mir das nicht vor. Ich sehe bei mir jetzt auch die Option, notfalls unbezahlten Urlaub zu nehmen. Aber da zahle ich genauso drauf wie wenn ich die Kinderfrau mitnehme. Nur sicher wäre dieses auch nicht. Wenn sie nun krank wird, was dann? Man soll zwar nicht den Teufel an die Wand malen, aber ich muss mich ja zu 100% drauf verlassen können. Wenn ein Kind krank ist, kann ich eine Krankschreibung bekommen, wenn die Kinderfrau krank ist, nicht. Gibt es nicht irgendwo im Gesetz auch eine Passage, die irgendwie so formuliert wird, dass einer stillenden Mutter kein finanzieller Nachteil entstehen darf,o.ä.? Ich habe sowas im Hinterkopf, finde das jedoch nicht. Vielleicht habe ich auch einfach die oben zitierten Absätze für mich zurechtinterpretiert... Natürlich muss jeder seine Kinderbetreuung selber zahlen, ist halt so, aber wenn ich doppelt betreuen lassen muss, weil die einen Kinder zu Hause bleiben und das Stillkind mitkommen muss, dann auch noch über Nacht, ist das nicht grenzwertig? Wohin kann ich mich wenden, bevor ich unbezahlten Urlaub beantrage? Überhaupt sinkt das Verständnis für das Stillen mit zunehmendem Kindesalter rapide. Das hat zwar nichts mit dem Gesetz zu tun, macht es mir aber nicht leichter. Vielen Dank fürs lange Lesen und viele Grüße, Emily
Kristina Wrede
Liebe Emily, auf Seite 23 des Leitfadens zum Mutterschutzgesetz findet sich diese Aussage: "Ein Verdienstausfall darf durch die Stillzeit nicht eintreten." Nun denke ich, dass es Auslegungssache ist, aber vermutlich wirst du nicht weiter kommen als dass die vom Gesetz her vorgesehenen Stillzeiten (2 x 30 bzw. 45 Minuten oder 1 x das Doppelte) in der bezahlten Arbeitszeit erfolgen sollten und eine stillende Mutter also für diese KONKRETEN Stillzeiten keinen Verdienstausfall erleiden sollte. Ich denke, dass du dich mit deinem Orchester wirst einigen müssen, denn es gibt keinen Paragraphen, der dich hier "schützen" würde. Leider. Grenzwertig ist das allemal, doch da sind gesellschaftliche Veränderungen nötig, um etwas zu verändern zum Wohle von stillenden Müttern und ihren Kindern. Lieben Gruß, Kristina
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