Frage: gesetzl. Stillzeiten???

Hallo Frau Welter, ich habe eine frage zu den gestzl. stillzeiten. Im Mutterschutzgesetz steht ja das man 2x30min bzw.2x45min ab 8 Std. Arbeitszeit hat. Wie ist das denn bei Teilzeitkräften geregelt. Ich arbeite jetzt wieder für 4 stunden am Tag 5x die Woche und mein Baby (14 Wochen) habe ich mit hier bei mir. Stehen mir da auch 2x30min Stillzeit zu oder ist das dann weniger. Und stimmt das das ich diese Stillzeit auch von der arbeitszeit abziehen kann, wenn ich mein Kind nicht hier hätte sondern immer nach Hause fahren müsste? Ich hoffe meine Frage ist nicht zu durcheinander? LG Katja

Mitglied inaktiv - 20.08.2007, 12:05



Antwort auf: gesetzl. Stillzeiten???

Liebe Katja, auch als Teilzeitkraft stehen Ihnen bezahlte Stillpausen zu: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. LLLiebe Grüße, Biggi

von Biggi Welter am 20.08.2007