AS-1986
Hallo, Ich bin momentan in der Elternzeit und gehe auch Teilzeit arbeiten. Da ich normalerweise auch mit Chemikalien arbeite wie zB Ethidium Bromid, durfte ich wieder arbeiten aber mit einen Beschäftigungsverbot für einige Chemikalien weil ich immer noch stille. Meine Frage lautet; ist diese Beschäftigungsverbot nur während der Elternzeit? Ist es begrenzt? Was ist wenn ich (nur als Beispiel) nach 5 Jahre mein Kind immer noch stille? Gilt dieses Verbot immer noch?Vielen Dank
Liebe AS-1986, im Mutterschutzgesetz wird keine Altersbeschränkung für die gesetzlichen Stillpausen gemacht, in aller Regel gibt es bis zum ersten Geburtstag da auch keine (größeren) Diskussionen, danach kann es schwieriger werden und nach dem zweiten Geburtstag werden die Stillpausen in aller Regel kaum noch von einem Arbeitgeber so ohne Weiteres gewährt. LLLiebe Grüße, Biggi
AS-1986
Liebe Biggi, Meiner Arbeitgeber gibt mur jetzt Pausen zum abpumpen aber es geht darum dass ich momentan während der Elternzeit nicht mit Chemikalien arbeit; das heißt, ich kann nicht vollständig arbeiten weil ich noch stille. Ich hatte vor 2 bis 3 Jahren zu stillen, aber bedeutet das dass ich bis dann nicht mit Chemikalien arbeiten darf? Ich möchte natürlich alles vermeiden was mein Kind gefährlich sein könnte. Wie lang muss mein Arbeitgeber das dulden? Bin ich verpflichtet irgend wann zu abstillen so dass ich wieder mit alles arbeiten kann? Ich bin Biochemikkerin aldo ich arbeite oft mit Chemikalien und 3 davon waren während der Ss und Stillzeit zu vermeiden. Die Still/abpumpen pausen sind mir nicht so wichtig, Abends und Nachts wirds noch voll gedzillt, mir ist wichtiger zu wissen dass ich nach einem Jahr nicht abstillen muss weil der AG verlangt dass ich wie früher mit alle Reagenzien und Chemikalien arbeite. Vielen Dank
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